Vermieter trägt in der Regel Maklergebühr bei Mietwohnung

Maklerprovision Vermietung

Eindeutige Regelung: Das "Bestellerprinzip" entscheidet, wer den Makler bei der Vermittlung der Wohnung bezahlt – meist der Vermieter.


Zahlungspflicht der Maklerprovision: "Wer bestellt, der bezahlt"

Gut zu wissen

  • Durch das Bestellerprinzip zahlt in der Regel der Vermieter die Maklerprovision.
  • Die Maklerprovision ist für Vermieter steuerlich absetzbar.
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Wer zahlt und welche Höhe?

Seit 1. Juni 2015 gilt in Deutschland für die Vermittlung von Wohnraum das Bestellerprinzip: Wer einen Makler bestellt, der bezahlt ihn auch. Beauftragt der Vermieter einen Makler für die Wohnungsvermittlung, so muss er ihn auch dafür bezahlen. Findet der Makler einen Interessenten, so muss der zukünftige Mieter dem Makler nichts zahlen. Auch im Nachhinein darf der Vermieter die Maklercourtage nicht vom Mieter zurückfordern oder anderweitig auf ihn umlegen.

 

Die Höhe der Provision ist für Vermieter prinzipiell frei verhandelbar. In der Regel liegt sie aber zwischen 1,5 und 2 Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. Für Mieter ist die Provisionshöhe gesetzlich klar begrenzt: Sie darf nicht mehr als zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen.

Wichtige Details zur Maklerprovision

 

Wer ab Inkrafttreten des Bestellerprinzips am 1. Juni 2015 zu Unrecht die Maklerprovision gezahlt hat, kann diese in den folgenden drei Jahren zurückfordern.

 

Ein rechtskräftiger Maklervertrag bedarf der Textform (§126 BGB). Eine Beauftragung kann formlos, z. B. als E-Mail, muss aber schriftlich erfolgen.

 

Generell gilt: Die Maklerprovision muss erst gezahlt werden, wenn der Mietvertrag unterschrieben und der Auftrag somit erfolgreich abgeschlossen ist.

Für VERMIETER: Was gilt es zu wissen?

Als Vermieter sollten Sie trotz des Bestellerprinzips die Vorteile der Beauftragung eines Maklers zur Wohnraumvermietung bedenken. Er kennt sich im Mietrecht aus und hat die nötige Erfahrung in Vermarktungsmöglichkeiten. Wenn Sie einen Makler mit der Vermittlung Ihrer Wohnung beauftragen, wird er Ihnen in der Regel ein Komplettangebot zum Festpreis machen.

Häufige Fragen

Wann fällt für Sie als Vermieter Maklerprovision an?
    • Maklerprovision wird für Sie als Vermieter dann fällig, wenn Sie selbst den Makler mit der Vermittlung Ihrer Wohnung beauftragt haben und tatsächlich ein Mietvertrag zustande kommt. Die Beauftragung des Maklers muss in Textform erfolgen, sonst verliert der Makler den Anspruch auf seine Maklerprovision.

Gibt es Fälle, in denen der Mieter auf dem Wohnungsmarkt die Maklerprovision zahlt?
    •  

       

      • Nein, wenn Sie als Vermieter den Makler mit der Vermittlung beauftragt haben, müssen Sie auch für die Maklerprovision aufkommen.
        Einzige Ausnahme: Gewerbeimmobilien

       

Gilt das Bestellerprinzip auch bei Gewerbeflächen?
  •  

    • Nein, bei Neuvermietung von Gewerbeflächen zahlen die Mietsuchenden nach wie vor die Maklerprovision.

Wie hoch ist für Sie als Vermieter die Maklerprovision?
  •  

     

    • Vermieter können die Provisionshöhe mit dem Makler frei verhandeln. In der Regel liegt sie aber in der Höhe von 1,5 bis 2 Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer.

     

Welche Vorteile hat die Mieter-Suche über Makler?
  •  

      • Hohe Zeitersparnis: Ein Makler bietet ständige Erreichbarkeit für Mietinteressenten und übernimmt alle Besichtigungstermine.
      • Ein Makler prüft die Bonität von Mietinteressenten.
      • Ein Makler hat Fachwissen im Mietrecht und sorgt für sichere Mietverträge.

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Was leistet ein guter Makler bei der Mieter-Suche?
  •  

    • Maklerangebote für Vermieter beinhalten meist die Werbungskosten wie Anzeigengestaltung, Fotos und ein aussagekräftiges Exposé. Weiterhin ist der Makler bei Beauftragung ständiger Ansprechpartner für Interessenten, nimmt Ihnen zeitintensive Besichtigungstermine ab und kann eine Vorauswahl an geeigneten Mietern treffen.

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Können Sie als Vermieter die Maklerprovision von der Steuer absetzen?​
  •  

    • Als Vermieter können Sie Maklergebühr steuerlich absetzen, indem er sie von den Mieteinnahmen abziehen. Entsprechende Zahlungsbelege sollten allerdings als Nachweis vorliegen.

Was passiert bei Regelverstoß von Wohnraumvermittlern gegen das Bestellerprinzip?
  •  

    • Verstöße von Wohnraumvermittlern gegen das Bestellerprinzip stellen nach § 8 | 1 Nr. 1 WoVermG eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einem Bußgeld geahndet. Dies kann in dem Fall bei einer Höhe von bis zu 25.000 EUR liegen.
      Als Vermieter sollten Sie nicht versuchen das Bestellerprinzip durch Tricks zu umgehen, sodass Mieter am Ende doch die Kosten tragen.

Können Sie als Vermieter die Maklerprovision auf die Miete umgelegen?
  •  

    • Die Maklerprovision sollte nicht auf die Miete umgelegt werden. Hierzu hat der Gesetzgeber die „Mietpreisbremse“ erhoben. Sie greift allerdings nur in Regionen mit „angespannten Wohnungsmärkten“.

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Für MIETER: Was gilt es zu wissen?

Durch das Bestellerprinzip entfällt für Mieter die Maklerprovision. Das gilt unabhängig davon, ob eine Wohnung vom Makler oder Eigentümer angeboten wird.

Häufige Fragen

Wann müssen Sie als Mieter Maklerprovision zahlen?
  •  

    • Sie müssen nur Provision zahlen, wenn Sie selbst den Makler mit der Suche nach einer passenden Wohnung beauftragen. Der Vermittlungsauftrag muss in textlicher Form erteilt werden. Zahlungsbedingung ist, dass Ihnen die Wohnung exklusive angeboten wird, d. h. der Makler muss die Wohnung nur für Sie finden und diese nicht schon im Bestand haben. Wenn Sie auf Immobilienportalen nach Wohnungen suchen, fällt dementsprechend bei den angebotenen Objekten keine Maklerprovision mehr an. In der Praxis trägt meistens der Vermieter durch das Bestellerprinzip die Kosten für die Maklerprovision.

Welche Provisionshöhe darf ein Makler bei Beauftragung verlangen?
  •  

    • Der Makler darf von Ihnen als Mieter nach wie vor maximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer verlangen (§ 3 WoVermRG).
      Bei Vermietern gilt diese Begrenzung bei der Provisionshöhe nicht.

Werden Mieten durch das Bestellerprinzip in angespannten Wohnungsmärkten zusätzlich erhöht?
  •  

    • In angespannte Wohnungsmärkten können Mieterhöhungen zwischen 4 und 7 Prozent möglich sein, wenn Vermieter die von ihnen zu zahlenden Maklergebühren durch Mieterhöhungen auszugleichen.

Welche Möglichkeiten für Makler und Vermieter gibt es, das Bestellerprinzip zu umgehen?
  •  

      • Vermieter können die Maklercourtage auf die Miete umzulegen (legal).
      • Vermieter könnten überhöhte Ablösezahlungen für Einrichtungsgegenstände fordern, um sich die Provision auf Umwegen zurückzuholen (illegal).
      • Besichtigungstermine: Makler lassen Mietinteressenten unter Druck einen nachträglichen Vermittlungsvertrag unterschreiben, der sie zur Zahlung der Courtage verpflichtet. Nur so erhalten Mieter die Chance, die Wohnung zu bekommen. (illegal)
      • Zwei Makler arbeiten zusammen, einer für den Vermieter, einer für den Wohnungssuchenden, und schanzen sich gegenseitig die Aufträge zu. (illegal)
      • Vermieter bieten Ihre Wohnung auf versteckten Seiten im Internet an. (illegal)
      • Der Makler findet dann mithilfe des Vermieters das Angebot und gibt es an Mieter aus seinem Mieternetzwerk weiter. (illegal)
      • Alternativ: Um Maklergebühren in kurzen Zeitabständen zu vermeiden, können Wohnungseigentümer sich veranlasst sehen, mit dem Mieter einen Ausschluss des Kündigungsrechts für die ersten Mietvertragsjahre zu vereinbaren.
Was können Sie als Mieter bei unrechtmäßiger Vermittlungsprovision tun?
  •  

    • Wenn Sie als Wohnungssuchender glauben, dass Ihre Provisionszahlung zu Unrecht erhoben wurde, haben Sie nach geltendem Wohnraumvermittlungsgesetz das Recht, die gezahlte Provision oder versteckte Gebühr zurückzufordern. Es gelten die allgemeinen Vorschriften des BGB § 5 WoVermG. Der Erstattungsanspruch verjährt allerdings nach drei Jahren.

Ist Maklerprovision für Mietwohnungen steuerlich absetzbar?

  • Vermieter können Maklergebühren von ihren Mieteinnahmen steuerlich absetzen.
  • Mieter dürfen gezahlte Maklergebühren als Teil der Umzugskosten steuerlich geltend machen, soweit der Umzug in eine neue Mietwohnung beruflich bedingt ist und die Höhe der Miete ortsüblich ist. Ein Umzug ist berufsbedingt, wenn
  • ein Arbeitnehmer wegen eines Arbeitgeberwechsels einen neuen Wohnsitz wählt,
  • ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber an einen anderen Tätigkeitsort versetzt wird 
  • der Wohnungswechsel zu einer erheblichen Verkürzung (mindestens eine Stunde) des Arbeitsweges führt. 
  • Die Absetzbarkeit der Maklergebühren setzt die Vorlage entsprechender Zahlungsbelege voraus.

 

Mehr Details über Steuervorteile finden Sie auf unserer Seite Steuern Vermietung.

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