Wohnung vermieten: Welche Schritte wichtig sind + Checkliste


Planen Sie die Neuvermietung einer Eigentumswohnung aufgrund von möglichen weitreichenden Folgen mit der nötigen Sorgfalt.

Die Vermietung einer Wohnung geht mit vielen organisatorischen Aufgaben einher. Außerdem müssen Sie wichtige rechtliche Aspekte bereits bei Besichtigungsterminen und vor allem später im Mietvertrag beachten. Lesen Sie in diesem Ratgeber, wie Sie Mietinteressenten zuverlässig auf ihre Bonität prüfen, welche Inhalt im Mietvertrag nicht fehlen sollten und wie Sie eine angemessene Miethöhe berechnen.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Eine gelungene Neuvermietung ist zeitintensiv und erfordert fachliche Kenntnisse.

  • Wohnungen vermieten sich in einem guten Zustand deutlich hochpreisiger.

  • Ein Makler erspart Zeit und bietet Sicherheit bei der Auswahl solventer Mieter. Finden Sie den passenden Makler in Ihrer Region zur professionellen Unterstützung bei der Wohnungsvermietung.

Wohnung vermieten – Schritt für Schritt

Was muss ich beachten, wenn ich meine Wohnung vermieten möchte? Wenn Sie Vermieter sind oder in Zukunft werden möchten, sollten Sie sich zunächst ausführlich mit den Pflichten und Besonderheiten dieser Rolle befassen. Lesen Sie hier Schritt für Schritt, wie Sie passende Mieter finden und zuverlässig ihre Bonität prüfen, einen vermieterfreundlichen Mietvertrag abschließen und die Wohnungsübergabe gestalten.

Mit oder ohne Makler vermieten?

Bevor Sie Ihre Wohnung vermieten, sollten Sie überlegen, ob Sie die Wohnung in Eigenregie vermieten oder einen Makler für die Vermietung engagieren möchten. Mit einem Immobilienprofi an Ihrer Seite sparen Sie sich den großen Aufwand, der mit der Vermietung einer Wohnung einhergeht. Makler übernehmen in Ihrem Auftrag die komplette Abwicklung der Vermietung. Auf Wunsch kann er auch nur vorher abgesprochene Aufgabenbereiche für Sie als Wohnungseigentümer übernehmen. 

Vermietung mit Makler: Vorteile Vermietung mit Makler: Nachteile
  • Ausführliche Beratung
  • Zuverlässige Bonitätsprüfung bei Mietinteressenten und damit Minimierung des finanziellen Risikos
  • Zeitersparnis dank bestehendem Interessentenkreis und Kenntnis der Abläufe
  • Maklerprovision fällt an

Mietpreis ermitteln

Für die Wohnungsvermietung ist es zentral, einen angemessenen Mietpreis zu berechnen. Machen Sie zunächst eine Bestandsaufnahme: Wie ist es um den Zustand des Objektes bestellt? Ist es eventuell möglich, durch gezielte Renovierungsmaßnahmen den Mietpreis zu erhöhen? Wie hoch ist die ortsübliche Vergleichsmiete?

Für die Berechnung der Miethöhe spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Dazu zählen etwa die Lage, Ausstattung und Wohnfläche der Mietimmobilie. Im Mietspiegel Ihrer Gemeinde oder Stadt finden Sie konkrete und aktuelle Auskünfte zur Miethöhe vergleichbarer Mietobjekten. Außerdem sollten Sie recherchieren, ob für den Standort der Mietwohnung eine Mietpreisbremse gilt oder nicht.

Beachten Sie auch, dass Sie als Vermieter nur die Nettokaltmiete einnehmen. Die monatliche Nebenkostenpauschale dient lediglich zur Deckung aller umlegbaren Nebenkosten. Am Ende des Jahres müssen Sie hierfür eine inhaltlich und formell korrekte Nebenkostenabrechnung erstellen, um etwaige Rück- oder Nachzahlungen zu ermitteln.

Für Sanierungsarbeiten und Instandhaltungsmaßnahmen am Gebäude und für Versicherungskosten sollten Sie Rücklagen bilden. Daher bleibt Ihnen nur ein Teil der Nettokaltmiete als Gewinn. Eine Brutto-Mietrendite von mindestens vier Prozent dient als Orientierung für eine Miete, die sich lohnt.

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Warum muss die Miete richtig berechnet werden?

Achten Sie darauf, die Miete korrekt zu berechnen. Denn anderenfalls können Mieter Einwand erheben oder gar klagen. Die Miete darf nur so hoch sein, wie sie die geltende Kappungsgrenze nicht übersteigt. Diese liegt üblicherweise bei 20 Prozent. In Gemeinden mit angespannter Wohnsituation kann sie auch bei 15 Prozent liegen. Gilt die Mietpreisbremse, darf die Miete bei Neuvermietungen nicht 10 Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegen. 

Inserat erstellen

Erstellen Sie als Nächstes das Inserat, um die Wohnung zu vermieten. Hochwertige Fotos sind hier besonders wichtig, da sie den ersten Eindruck ausmachen. Nutzen Sie Präsentationsmöglichkeiten von Immobilienportalen und stellen Sie aussagekräftige Bilder sowie einen Grundriss des Mietobjektes online. Zusätzlich ist eventuell sinnvoll, in Zeitungen oder Zeitschriften sowie im Immobilienportfolio von Maklerfirmen zu inserieren.

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Energieausweispflicht beachten!

In der Immobilienanzeige oder im Inserat müssen Sie energetischen Angaben zur Mietimmobilie machen. Die Informationen finden sich im Energieausweis.

Mit der richtigen Darstellung der Wohnung sprechen Sie die gewünschte Zielgruppe an. Denken Sie daran, neben Fotos auch alle wichtigen Daten zur Wohnung zu nennen. Dazu gehören:

  • Höhe der Kaltmiete
  • Höhe der Nebenkosten
  • Energieausweis
  • Informationen zur Ausstattung
  • Lagebeschreibung

Listen Sie zudem auf, welche Anforderungen Sie an Interessenten haben und welche Unterlagen diese vorlegen sollten. Ihre Kontaktdaten sollten aktuell sein und Ihnen dabei helfen, die Anfragen leicht zu organisieren (zum Beispiel über eine eigens eingerichtete Mailadresse).

Folgende Unterlagen und Dokumente benötigen Sie bei der Mietersuche:

Dokument Bezugsquelle
Grundriss mit Wohnflächenberechnung Eigene Unterlagen oder Bauamt
Energieausweis Zugelassene Aussteller
Abrechnungsbeispiele über Verbrauchskosten Eigene Unterlagen oder Anbieter für Wasser, Heizung und Strom
Nachweis über Gebäudeversicherung Versicherer 
Hausordnung Eigene Unterlagen oder Hausverwaltung

Wohnungsbesichtigungen

Wenn Sie neue Mieter suchen, sichten Sie zunächst die eingehenden Bewerbungen und sortieren Sie Interessenten, die nicht infrage kommen, direkt aus. Die anderen Bewerber sollten Sie nach eigener Wertung sortieren und anschließend kontaktieren. Ein Makler ist hier aufgrund seiner langjährigen Erfahrung sehr hilfreich. Er kann schnell einschätzen, welche Interessenten seriös und zuverlässig sind.

Vereinbaren Sie dann Besichtigungstermine. Diese sollten so gelegt sein, dass für jeden Interessenten ausreichend Zeit vorhanden ist. Eventuelle Fragen können dann bei der Besichtigung direkt geklärt werden. Machen Sie sich zu den Bewerbern Notizen und achten Sie dabei auch auf Ihr Bauchgefühl. 

Mietvertrag abschließen

Nach erfolgreichen Besichtigungen und einer Bonitätsüberprüfung der Mieter bzw. der möglichen Kandidaten benachrichtigen Sie den erfolgreichen neuen Mieter. Gemeinsam schließen Sie einen Mietvertrag ab, für den Sie als Vermieter zunächst einen Entwurf erstellen. Diesen kann der Mieter dann überprüfen und bei Bedarf Änderungen vorschlagen, bevor er die Wohnung mietet. 

Die folgenden Punkte gehören in den Mietvertrag:

  • Anschrift des Mietobjektes
  • Stockwerk und Lage der Wohnung
  • Aktueller Zustand
  • Kalt- und Warmmiete
  • Angaben zu den Betriebs- und Nebenkosten
  • Höhe der Kaution
  • Mietbeginn
  • ggfs. Ende des Mietverhältnisses (Zeitmietvertrag)
  • Kündigungsbedingungen
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Kaution wird mit Abschluss des Mietvertrags fällig

Die Kaution in Höhe von maximal drei Nettokaltmieten wird ebenfalls im Mietvertrag geregelt. Mit Abschluss des Vertrags wird diese Zahlung fällig. Alternativ kommt auch eine Bürgschaft infrage. 

Wohnungsübergabe an den neuen Mieter

Die Wohnungsübergabe ist der letzte Schritt für die Vermietung einer Wohnung. Achten Sie darauf, hier besonders sorgfältig vorzugehen, um spätere Konflikte zu vermeiden. Es lohnt sich, Zeugen zu haben, die bei eventuellen Unstimmigkeiten bestätigen können, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wurde. 

Auf jeden Fall benötigen Sie ein Übergabeprotokoll, das Details zur Ausstattung, zum aktuellen Zustand der Wohnung, zu eventuell mitvermieteten Gegenständen sowie zum Zählerstand von Strom, Gas und Wasser enthält. Stellen Sie dem Mieter zudem eine Wohnungsgeberbescheinigung aus, die dieser zur Anmeldung beim Bürgeramt benötigt. 

Vermieten mit Makler - Ihre Vorteile

Unser Service: Wir empfehlen Ihnen einen guten Makler in Ihrer Region.

Wie sind Mieteinnahmen zu versteuern?

Privatpersonen müssen Mieteinnahmen in ihrer Steuererklärung angeben. Es ist aber möglich, von den zu versteuernden Einnahmen einige Werbekosten abzuziehen. Abzugsfähig sind unter anderem auch Zinskosten aus einer Finanzierung, die Sie für die Mietwohnung aufgenommen haben.

Mieteinnahmen versteuern Sie über die jährliche Einkommenssteuererklärung. Grundsätzlich gibt es viele Möglichkeiten, Steuern im Zuge der Vermietung zu sparen. Lassen Sie sich bei Bedarf von Ihrem Makler oder einem Steuerberater unterstützen.

Wohnung an Familienmitglieder vermieten

Es ist auch möglich, die Wohnung an Familienangehörige zu vermieten. Dabei entfällt die Suche nach einem passenden Mieter. Zudem können Sie sich in den meisten Fällen auf die Familienmitglieder verlassen, was etwa den guten Umgang mit der Mietsache und regelmäßige Mietzahlungen angeht. 

Dennoch sollten Sie sich von Familienangehörigen die gleichen Unterlagen vorlegen lassen wie von einem Mieter ohne Familienbezug. Halten Sie sich bei der Wohnungsübergabe an die genannten Formalitäten, um späteren Konflikten vorzubeugen – das gilt selbst dann, wenn Sie die Wohnung an Ihr eigenes Kind vermieten. 

Checkliste mit Tipps zur Wohnungsvermietung

Wenn Sie alle folgenden Fragen durchgegangen sind und für sich geklärt haben, sind Sie gut vorbereitet für die Neuvermietung.

1. Vorbereitung

Ist die Wohnung in einem vermietungsgerechten Zustand?

Machen Sie eine Bestandsaufnahme über den aktuellen Zustand des Mietobjekts.

  • Hat der bisherige Mieter die Wohnung vertragsgemäß hinterlassen?
  • Sind Renovierungsarbeiten vor der Weitervermietung erforderlich?

Müssen z. B. Fenster, Türen oder Sanitäreinrichtungsgegenstände ausgetauscht werden?

Hinweis: Wenn Sie Ihr Objekt eher hochpreisig vermieten möchten, sollten Sie berücksichtigen, dass dies bei einem besseren Zustand einfacher wird.

Wissen Sie, wie hoch Sie die Miete ansetzen?

Wenn Sie keine Mieterhöhung anstreben, müssen Sie sich nicht näher mit der ortsüblichen Vergleichsmiete beschäftigen. Andernfalls ist sie der Richtwert für geplante Mieterhöhungen – ermittelt nach dem Mietspiegel der Gemeinde. Falls kein Mietspiegel in Ihrer Gemeinde vorliegt, so recherchieren Sie gezielt nach vergleichbaren örtlichen Mietwohnungen und deren Preisen. Die meisten Immobilienportale bieten unter „Mietpreisinformationen“ aktuelle Markt- und Preisinformationen, an denen Sie sich orientieren können. In Gebieten ohne Mietpreisbremse sind Mietpreissteigerungen bis zu 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete möglich.

Gilt bei Ihnen die Mietpreisbremse – wenn ja, haben Sie diese berücksichtig?

Vor einer Festlegung des Mietpreises müssen Sie klären, ob Ihr Objekt in einem „Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt“ liegt, da für diese Städte die Mietpreisbremse gilt.

Wenn die Mietpreisbremse greift, so darf der neue Mietpreis die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als zehn Prozent überschreiten.

Haben Sie einen gütigen Energieausweis für das Mietobjekt?

Die Nachweispflicht besteht seit Mai 2014, Verstöße werden seit Mai 2015 geahndet.

Schon im Exposé und den Immobilienanzeigen müssen Sie Angaben über die Art des Ausweises, den entsprechenden Kennwert, Angaben zur Befeuerungsart und zur Energieeffizienzklasse machen.

Haben Sie aussagekräftige Fotos des Mietobjekts?

Eine gute Bebilderung des Mietobjekts ist für Mietsuchende oft ein entscheidendes Kriterium sich auf den ersten Blick für ein Objekt zu interessieren. Nutzen Sie die Präsentationsmöglichkeiten von Immobilienportalen und stellen Sie eine Vielzahl von aussagekräftigen Bildern sowie den Grundriss des Mietobjekts online.

2. Mietersuche

Wie sieht ihr Wunschmieter aus?

  • Für welchen Personenkreis ist die Wohnung geeignet? (Familien, Paare, Alleinstehende, Studenten, Rentner)
  • Wer sind die neuen Mieter, die Sie suchen? (junge Familien, Alleinstehende)
  • Wie erreichen Sie bei der Suche am besten Ihre Zielgruppe? (Internet, Zeitung)

 

 

Wie sprechen Sie bei der Anzeigengestaltung am besten Ihre Wunschmieter an?

  • Im Hinblick auf die Zielgruppe sollten Sie bei den Suchanzeigen den Titel aussagekräftig formulieren und das Objekt entsprechend vorteilhaft beschreiben. Beispiele: gehobenes Altbauviertel, Wohnung im fünften Stock ohne Aufzug, kinderfreundliche Nachbarschaft. So verringern Sie auch direkt den Interessentenkreis für die anstehenden Besichtigungstermine.
  • Nutzen Sie ansprechende und vielsagende Fotos, die Ihre Wunschmieter auf den ersten Blick ansprechen.

Haben Sie Interessenten mitgeteilt, dass Sie Ihre vollständigen Unterlagen mitbringen sollten?

Interessenten ihre vollständigen Unterlagen mitbringen. Wenn Sie die Selbstauskunft vorab verschickt haben, ist diese vollständig ausgefüllt mit den dazugehörigen Unterlagen wie Kopien der Gehaltsnachweise der letzten drei Monate zum Termin mitzubringen. So sammeln Sie erste Hinweise auf Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit der Mietinteressenten.

Haben Sie, falls nicht vorab zugeschickt, einen Selbstauskunftsbogen bereit liegen?

Legen Sie beim Besichtigungstermin einen Fragebogen zu den privaten und wirtschaftlichen Verhältnissen wie Familienstand, Beruf, Höhe des Einkommens und Adresse aus. Auch ist im Rahmen der Bonitätsprüfung die Frage zulässig, ob ein Insolvenzverfahren gegen den Interessenten eröffnet wurde.

Welche Fragen wollen und dürfen Sie den Mietern stellen?

Um Interessenten kennenzulernen, können Sie beim Besichtigungstermin eine Vielzahl von Fragen stellen, sie dürfen aber nur im Zusammenhang mit dem geplanten Mietverhältnis stehen. Zulässig sind Fragen zum Arbeitsplatz, zu Verdienst, der Vermögenslage, der zum Haushalt gehörenden Personen und Tiere sowie zu Musikinstrumenten. Fragen zur Nationalität, Religionszugehörigkeit, Rauchgewohnheiten und Hobbies sind nicht zulässig.

3. Mieterauswahl

Haben Sie die Bonität des Mieters nach bestimmten Kriterien geprüft?

Vermeiden Sie im Vorfeld Probleme, indem Sie die Bonität der Mietinteressenten ausreichend prüfen. Sie haben die Möglichkeit einer Mieterselbstauskunft und einer Bonitäts-Selbstauskunft. Lassen Sie sich den Personalausweis sowie aktuelle Gehaltsausweise in Kopie vorlegen und überprüfen Sie diese.

Wem würden Sie Ihr Eigentum bedenkenlos anvertrauen?

Wie ist Ihr persönlicher Eindruck der Interessenten – vermitteln sie einen sympathischen, ehrlichen zuverlässigen Eindruck? Können sie ihnen aus dem Bauch heraus ohne Bedenken Ihr Eigentum anvertrauen?

Wann sollten Sie weitere Kriterien zur Prüfung heranziehen?

Wenn Sie unsicher sind bei Ihrer Entscheidung, sollten Sie sich nicht aus reinen Sympathiegründen spontan für einen Nachmieter entscheiden. Prüfen Sie Interessenten besser vor Vertragsabschluss genau.

4. Mietvertrag

Haben Sie eine geprüfte und rechtssichere Mietvertragsvorlage?

Nutzen Sie eine aktuelle Vorlage: Viele Klauseln von alten Formularverträgen sind nach heutiger Rechtsprechung unwirksam. Wenn eine Klausel als unwirksam erklärt wurde, gilt die gesetzliche Regelung und diese ist meist sehr mieterfreundlich ausgelegt.

Ist bei Ihrem Formularmietvertrag der Haftungssauschluss enthalten?

Es gibt eine gesetzliche Regelung, nach welcher Sie als Vermieter unabhängig von einem etwaigen Verschulden für anfängliche Mängel der Mietsache gegenüber dem Mieter haften müssen. Die Mängel müssen Sie sogar nicht einmal kennen. Sie können diese sogenannte verschuldensunabhängige Garantiehaftung allerdings vertraglich ausschließen – aktuelle Formularmietverträge besitzen in der Regel einen Haftungsausschluss.

Haben Sie die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag bedacht?

In den meisten Formularmietverträgen ist eine Kleinreparaturklausel enthalten, überprüfen Sie diese aber nochmals auf ihre inhaltliche Richtigkeit.

  • Die Klausel sollte sich eindeutig nur auf Kleinreparaturen beziehen.
  • Sie sollte keine Verpflichtung des Mieters zur Selbstvornahme oder Beauftragung einer Firma enthalten.
  • Wichtig ist auch die doppelte Begrenzung der Kosten für Kleinstreparaturen. Sie sollten für eine einzelne Reparatur auch für einen bestimmten Zeitraum – meist jährlich – eingeschränkt werden.

Haben Sie die Zahlung einer Mietkaution von max. drei Monatsmieten vereinbart?

Verzichten Sie nicht auf das Sicherungsmittel von Vermietern für eventuelle Schadensersatzansprüche zum Ende des Mietverhältnisses. Die Mietkaution in Form von einer Bankbürgschaft ist zu empfehlen, da Banken die Beträge auf Wunsch des Vermieters ohne Prüfung der Ansprüche auszahlen.

Haben Sie die umzulegenden Betriebskosten genau beziffert?

Als Vermieter müssen Sie eindeutig vertraglich festlegen, welche Betriebskosten vom Mieter getragen werden sollen. Fehlt eine solche Vereinbarung im Mietvertrag, muss der Mieter nur für die vereinbarte Grundmiete aufkommen. Grundsätzlich muss nach Gesetz nämlich der Eigentümer für die Betriebskosten aufkommen. Nach Paragraf 556 Abs. 1 S. 1 BGB besteht jedoch die Möglichkeit, die Betriebskosten auf die Mieter umzulegen. Dazu müssen allerdings alle umlegbaren Betriebskosten einzeln benannt werden.

Haben Sie die Schönheitsreparaturen wirksam auf den Mieter umgelegt?

In fast jedem Mietvertrag steht, dass Mieter Schönheitsreparaturen vornehmen müssen. Viele dieser Klauseln haben die Gerichte aber 2005 für unwirksam erklärt.

Erhält der Vertrag eine unwirksame Regelung, muss der Vermieter die gesamten Renovierungskosten übernehmen. Enthält der Mietvertrag eine wirksame Renovierungsklausel, ist der Vermieter von der Renovierungspflicht frei und der Mieter muss die Schönheitsreparaturen ausführen. Hierbei darf über die Art der Renovierung und über einen starren Zeitplan zur Ausführung keine Aussage gemacht werden. Beispiel für eine gültige Klausel: „Der Mieter hat die Schönheitsreparaturen zu tragen.“

Wollen Sie eine automatische Mietanpassung vereinbaren? 

Hierbei können Sie sich als Vermieter für einen Staffelmietvertrag oder einen Indexmietvertrag entscheiden. Die Mietanpassungsunterschiede im Vergleich:

Staffelmiete

  • Die Mieterhöhung für bestimmte Zeiträume wird vorher schriftlich vereinbart.
  • Die Mieterhöhung tritt automatisch ein und muss nicht vom Vermieter angekündigt werden.
  • Zwischen den jeweiligen Mieterhöhungen muss mindestens ein Jahr liegen.
  • Die Mieterhöhung, die zu einem zukünftigen Termin in Kraft treten soll, muss als Geldbetrag ausgewiesen werden. Die Angabe eines bestimmten Prozentsatzes, um den sich dieMiete erhöht, ist nicht zulässig.
  • Die Ausgangsmiete und die späteren Staffelungen müssen mit der Mietpreisbremse vereinbar sein, aber eine einmal erreichte Miethöhe bleicht auch beim Sinken der ortsüblichen Vergleichsmiete bestehen.
  • Modernisierungen können bei Staffelmieten nicht noch auf die Miete umgelegt werden.

 

 

 

 

Hinweis: Wird der Vertrag noch vor Inkrafttreten der Mietpreisbremse abgeschlossen, werden die einzelnen Staffeln später nicht mehr durch die Bremse beschnitten.

Indexmiete

  • Die Indexmiete orientiert sich an der Entwicklung des Verbrauchpreisindex.
  • Sie gilt, wenn nicht anders vereinbart für die gesamte Laufzeit des Mietvertrags.
  • Jede Mieterhöhung muss gegenüber dem Mieter schriftlich geltend gemacht werden.
  • Die Berechnung des neuen Mietzinses muss dem Mieter schriftlich offengelegt werden.
  • Zwischen den jeweiligen Mieterhöhungen muss mindestens ein Jahr liegen.
  • Ein zusätzlicher Modernisierungszuschlag ist möglich.

 

 

 

Hinweis: Die Mietpreisbremse gilt nur für die Ausgangsmiete!

5. Übergabe

Haben Sie ein Wohnungsübernahmeprotokoll erstellt?

In einem Wohnungsübernahmeprotokoll wird alles festgehalten, was für den Zustand der Wohnung vor Neubezug entscheidend ist. Es werden etwaige Schäden vor Einzug festgehalten, damit Mieter diese später nicht ersetzen müssen. Die Wohnung einschließlich der Nebenräume sollte zu dem Zeitpunkt besenrein und vollständig geräumt sein – ansonsten wird dies festgehalten. Einbauten von Vormietern werden entweder schriftlich fixiert übernommen oder müssen vor Einzug entfernt werden. Ansonsten wird im Protokoll vermerkt, dass keine Einbauten in der Wohnung vorhanden sind. Des Weiteren werden die Anzahl und Art der Schlüssel, die übergeben werden im Protokoll quittiert.

Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung mit aussagekräftigen Fotos.

Bedingung für die Erstellung eines Wohnungsübernahmeprotokolls ist, dass der Termin vor dem Einzug liegt. Die Wohnung sollte bei dem Termin leer und gut belichtet sein.

Haben Sie den unterschriebenen Mietvertrag vor der Schlüsselübergabe zurückerhalten?

Wenn Sie als Vermieter Ihren Wunschnachmieter gefunden haben, sollten Sie sich nicht aufgrund von z. B. Zeitnot oder Urlaub zu einer frühzeitigen Schlüsselübergabe verleiten lassen. Sobald Sie dem Mieter den Schlüssel und somit die Wohnung überlassen haben, ist rein rechtlich ein Mietvertrag zustande gekommen – auch ohne schriftlichen Vertrag.

FAQ: Häufige Fragen zur Wohnungsvermietung

Was muss ich beachten, wenn ich eine Wohnung vermieten will?

Wenn Sie eine Wohnung vermieten möchten, müssen Sie diese im vertraglich vereinbarten Zustand erhalten. Zudem müssen Sie eine jährliche Nebenkostenabrechnung erstellen und Ihre Mieteinnahmen versteuern. Beachten Sie, dass die Miethöhe so gewählt ist, dass sie die geltende Kappungsgrenze oder Mietpreisbremse nicht überschreitet.

Kann ich einfach eine Wohnung vermieten?

Als Eigentümer einer Immobilie haben Sie das Recht, diese zu vermieten. Dafür benötigen Sie einen rechtlich sicheren Mietvertrag und müssen die Einnahmen korrekt versteuern. Wenn Sie eine Wohnung kaufen und vermieten möchten, sollten Sie zunächst die mögliche Rendite erfragen. Diese sollte mindestens vier Prozent betragen.

Was muss ich an Steuern zahlen, wenn ich vermiete?

Wie viele Steuern Sie zahlen müssen, hängt zum einen von der Höhe des Jahreseinkommens und Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz ab. Durch Werbekosten ist es möglich, die Steuerlast zu reduzieren. Auch hier ist es sinnvoll, sich zur individuellen Situation professionell beraten zu lassen, etwa von einem Makler oder Steuerexperten.

Wie viel bleibt von der Miete übrig?

Wie viel von der Miete übrig bleibt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sie müssen sowohl Ausgaben für die Instandhaltung sowie sonstige Rücklagen von den Einnahmen abziehen. Zudem müssen Sie die Einnahmen versteuern.  

Welche Kosten kommen als Vermieter auf mich zu?

Vermieter haben monatliche Kosten für den Betrieb der Immobilie. Viele davon lassen sich über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter umlegen. Außerdem müssen Sie oft Hausgeld bezahlen und Rücklagen für Sanierungen oder Instandhaltungsmaßnahmen bilden. 

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seit 16.09.2022
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