Einen guten Makler beauftragen


Wie finde ich einen guten Makler? Tipps, wie Sie beim Hausverkauf oder einer Wohnungsvermietung einen guten Makler beauftragen.

Ein seriöser Immobilienmakler spart Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Käufer bzw. Mieter viel Zeit und Nerven. Was ein Immobilienmakler alles leistet, welche vertraglichen Aspekte interessant und relevant sind und was es mit dem Bestellerprinzip für den Verkauf auf sich hat, beleuchten wir hier im Beitrag.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Prüfen Sie vor Beauftragung des Maklers die Kompetenzen mit unserer Checkliste.

  • Unser Tipp: Bevorzugen Sie einen örtlichen Makler, er kennt die Marktlage vor Ort genau.

  • Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis.
    Unser Service: Wir empfehlen Ihnen drei gute Makler in Ihrer Region.

Was leistet ein Immobilienmakler?

Ein Immobilienmakler ist für den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie zuständig. Wollen Sie einen Makler beauftragen, damit er für Ihre Immobilie einen solventen Käufer bzw. Mieter findet, dürfen Sie erwarten, dass dieser Makler alle Aufgaben übernimmt, die mit der Vermittlung des Käufers im Zusammenhang stehen. Damit nimmt Ihnen der Immobilienmakler alle organisatorischen und administrativen Arbeiten ab, die im direkten Zusammenhang mit der Vermittlung des Objekts an einen potenten Käufer (Mieter) stehen. 

Ein Makler übernimmt alle Tätigkeiten für eine erfolgreiche Vermittlung Ihrer Immobilie, z.B.:

  • Er schaltet Inserate in den Online-Immobilienbörsen
  • Er inseriert in den lokalen und regionalen Print-Medien
  • Der Makler beantwortet erste Kundenanfragen
  • Ein erfahrener Makler sortiert dabei weniger potente Kunden aus
  • Der Immobilienmakler führt den Besichtigungstermin durch
  • Er beantwortet im Nachgang verbleibende Fragen des Interessenten
  • Er ist Ihr erster Ansprechpartner rund um die Vermittlung Ihrer Immobilie

Verkaufen mit Makler - Ihre Vorteile

Unser Service: Wir empfehlen Ihnen einen guten Makler in Ihrer Region.

Wie findet man einen geeigneten Makler?

Eine gute Empfehlung ist Geld wert

Der beste Weg, einen guten Immobilienmakler zu beauftragen, dürfte die Empfehlung eines zufriedenen Verkäufers sein. Wer sein Traumobjekt über einen guten Makler verkaufen konnte, wird ihn als Empfehlung sicher an Freunde, Bekannte und Arbeitskollegen weiterreichen. 

Als Verkäufer wissen Sie dann, dass es sich um einen seriösen Vertreter der Zunft handelt. Sie haben erste Erfahrungen, wie zuverlässig er sich um Anfragen kümmert und wie seine Termine ablaufen. Ein gewisses Vertrauensverhältnis ist also durchaus gegeben, wenn Sie auf eine solide Kundenempfehlung zurückgreifen können. 

Die Suche in der Region

Haben Sie nicht das Glück, eine Empfehlung in der Hand zu haben, entscheiden Sie sich vielleicht für die eigenständige Suche in Ihrer Region. Dabei können Sie einen ortsansässigen Immobilienmakler beauftragen. Er kennt die Immobiliensituation vor Ort, er hat eine profunde Kenntnis der Marktpreise und kann Empfehlungen zum Verkaufspreis geben. Vielleicht hat er bereits potenzielle Käufer in seiner Kundendatei, die an Ihrem Objekt interessiert sind. Insbesondere sollte ein Makler einen guten Ruf in der Region haben, damit sein Kundenstamm entsprechend groß ist. Ist ein Immobilienmakler lokal bekannt und erfreut er sich einer hervorragenden Reputation, vergrößert das Ihre Chancen, Ihr Objekt schnell und zu einem vernünftigen Preis zu verkaufen. 

Spezialisierung als Vorteil

Vielleicht haben Sie die Möglichkeit, Ihren Makler anhand seiner thematischen Ausrichtung zu beauftragen. Ein Immobilienmakler, der vorrangig für Privatimmobilien relevant ist, eignet sich bestens für Verkäufe von Eigentumswohnungen und Häusern, die für die private Klientel gedacht sind. Geht es um gewerbliche Immobilien, kommt dagegen ein Makler mit anderen Schwerpunkten in die engere Wahl. Wenn es Ihnen gelingt, einen Makler zu beauftragen, dessen Schwerpunkte genau zu Ihren Präferenzen passen, dürfte das Ihre Möglichkeiten wiederum erhöhen, das Objekt innerhalb kürzester Zeit gut zu verkaufen.

Einen seriösen Immobilienexperten finden

Nur wenige Branchen machen so sehr mit den gefürchteten schwarzen Schafen auf sich aufmerksam wie die Finanz- und Immobilienbranche. Ein gewisses Misstrauen ist deshalb verständlich, wenn Sie zum ersten Mal mit einem Immobilienmakler zu tun haben. Dennoch ist es möglich, einen seriösen Makler zu finden. Informieren Sie sich vorab, wenn Sie einen bestimmten Kandidaten in Erwägung ziehen. Recherchieren Sie im Internet, fragen Sie im Bekanntenkreis und holen Sie möglichst viele aussagekräftige Details über Ihren potenziellen Makler ein: 

  • Nimmt der Makler sich Zeit für Sie? Lassen Sie sich seine geplante Vorgehensweise für Ihren Fall genau beschreiben
  • Er nennt Ihnen Referenzen, bei denen Sie gerne nach Erfahrungen fragen können
  • Der Makler führt eine vollständige Begehung der Immobilie und des Grundstücks durch
  • Er nennt den Verkaufswert erst nach Einsicht in alle ausschlaggebenden Unterlagen (Baupläne, Mietverträge etc.)
  • Der Makler kann Ihnen seine gewählte Berechnungsmethode erläutern
  • Er verweigert die Auftragsannahme, sobald die Preisvorstellung deutlich überzogen ist
  • Ein guter und seriöser Makler fungiert nicht nur als Verkäufer, sondern unterstützt Sie auch mit seiner Beratung zu allen Fragen rund um den Verkauf / die Vermietung Ihrer Immobilie

Die vertragliche Seite beim Maklerauftrag

Für die Beauftragung Ihres Immobilienmaklers werden Sie einen Vertrag abschließen. Ist der Vertrag nicht verständlich, fragen Sie nach und lassen Sie sich einzelne Passagen erklären. Zu den wichtigsten vertraglichen Regelungen gehören die Art des Maklervertrags und die Höhe der Provision. Erst wenn alle Fragen vollständig beseitigt und alle Details verstanden sind, sollten Sie guten Gewissens den Vertrag unterschreiben. 

Welche Maklerverträge gibt es?

  1. Einfacher Maklerauftrag
    Sobald Sie als Verkäufer Ihre Immobilie zum ersten Mal online inserieren, müssen Sie mit Anrufen von interessierten Maklern rechnen. Solange Sie sich für einen einfachen Maklervertrag entscheiden, können mehrere Makler Ihr Objekt unverbindlich für Sie inserieren, ohne dass Ihnen irgendwelche Verpflichtungen entstehen. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihr Objekt auch ohne den Umweg über den Makler selbst an den Käufer zu bringen. Dieser Käufer profitiert wiederum davon, dass er keine Provision zu zahlen hat. Ihnen als Verkäufer bietet der einfache Maklerauftrag alle Freiheiten, allerdings auch manchmal einen Nachteil. Makler sind nicht dazu verpflichtet, überhaupt für Sie tätig zu werden und Inserate zu schalten. Für Sie bedeutet das, dass sich nichts tut und Sie Ihre Immobilie möglicherweise nicht so rasch loswerden.
  2. Alleinauftrag
    Möchten Sie nur über einen Makler verkaufen, steht die Frage nach dem Alleinauftrag im Raum. Verkaufen Sie mit einem Alleinauftrag, beauftragen Sie nur diesen einen Makler, der im Gegenzug dazu verpflichtet ist, alles für den Verkauf Ihres Objekts zu tun. Der einfache Alleinauftrag bindet Sie an diesen einen Makler: als Immobilienverkäufer müssen Sie sich dann voll und ganz auf Ihren Makler verlassen, Sie haben kein Recht, einen anderen Makler einzuschalten. Beim Abschluss eines Alleinauftrags sollten Sie darauf achten, eine zeitliche Spanne festzulegen, nach der Sie einen anderen Makler beauftragen können. Schließlich müssen Sie beachten, dass Sie der einfache Alleinauftrag dazu berechtigt, Ihr Objekt auch selbst zum Verkauf anzubieten. 
  3. Qualifizierter Alleinauftrag 
    Bei einem qualifizierten Alleinauftrag müssen Sie jeden Interessenten zwingend an Ihren Makler verweisen, der Käufer hat dann in jedem Fall die Provision zu zahlen.
  4. Immobilien-Suchauftrag
    Es gibt auch Immobilienmakler, die im Auftrag für Mieter bzw. Käufer tätig werden. 

Bei der Vermietung über einen Makler gilt seit 1. Juni 2015 das Bestellerprinzip, d.h. derjenige, der den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen (Details zu Maklerprovision bei Vermietung).

Maklerprovision beim Verkauf: Was sollte man beachten?

Im Vertrag ist neben den allgemeinen Rechten und Pflichten beider Vertragspartner die Höhe der Provision zu klären. Auch ist festzulegen, ob Käufer oder Verkäufer die Provision des Maklers zahlen und wie sich die Aufteilung gestaltet. Die Regelungen sind hier von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, deshalb ist der Vertrag sorgfältig zu prüfen. Geht es um einen qualifizierten Alleinauftrag, steht die Frage nach der Laufzeit zwingend im Raum, damit Sie sich bei einer erfolglosen Vermittlung zügig für einen anderen Makler entscheiden können. 

Weitere Infos zum Thema, z.B. wann ein Makler überhaupt Provision verlangen darf, finden Sie auf unserer Seite Maklerprovision.

Bestellerprinzip für Verkauf und Kauf von Immobilien - was gibt es Neues?

Im Septemper 2018 haben Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzesentwurf im Deutschen Bundestag unterbreitet. Daraufhin kündigte Katrina Barley der SPD einen Referentenentwurf an, der aus den Reihen der BMJV kommt. BMJV ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Im Februar 2019 wurde der Entwurf mit folgenden Punkten bekanntgegeben:

  • Diejenigen Leute, die einen Makler hinsichtlich des Kaufs oder Verkaufs beauftragen, sollen auch die Kosten tragen.
  • Die Aufteilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer wird komplett abgelehnt.
  • Eine Deckelung der Maklercourtage soll es nicht geben.
  • Sonstige Kaufnebenkosten sollen nicht gesenkt werden können.

Es gab auch schon eine öffentliche Anhörung zu dem Makler-Bestellerprinzip, zu der sich Sachverständige und Vertreter der Interessen äußerten. Derzeit befindet sich das Vorhaben in der Abstimmung mit den Innen- und Wirtschaftsministerien, die von CSU und CDU geführt werden. Die Ministerien tendieren diesbezüglich jedoch zu einer anderen Position. Hinzu kommt, dass Katarina Barley ihren Rücktritt bekanntgab, um in Brüssel einen Platz einzunehmen. Aktuell ist es aus der ganzen Situation heraus nicht sicher, ob und zu welchem Zeitpunkt das Bestellerprinzip kommt. Im Koalitionsvertrag wurde das Vorhaben nicht vereinbart. Rein theoretisch ist es nun eine reine Verhandlungssache.

Checkliste: Fragen an den Makler

  • Erfolgsquote: Wie viele Aufträge hat der Makler im vergangenen Jahr angenommen? Wie hoch ist die Quote der erfolgreichen Abschlüsse?
  • Schwerpunkte: Ist der Makler auf die Vermittlung bestimmter Immobilien bzw. regional spezialisiert: Wohn- oder Gewerbeimmobilien, Ferienimmobilien oder Immobilien im Ausland? Und kann er Ihnen für Immobilien außerhalb seines Bereichs Partner oder andere Experten nennen? Oder bietet er alles von Verkauf über Vermietung bis hin zu Hausverwaltung?
  • Wertermittlung: Welche Informationsquellen nutzt der Makler? Bei Preistabellen: Wurden diese Preise tatsächlich erzielt?
  • Optische Präsentation der Immobilien: Verfügt der Makler über eine geeignete Kameraausstattung? Lassen Sie sich bereits erstellte Bilder und Videos zeigen. Besuchen Sie die Homepage. 
  • Onlinemarketing: Wie viele und welche Internetplattformen nutzt der Makler? In großen Städten sollten es mind. drei bis vier verschiedene sein. Wie aktuell und gepflegt ist die eigene Unternehmensseite? Nutz er weitere Möglichkeiten wie Newsletter oder Social Media?
  • Zeitungsinserate: Schaltet der Makler Inserate? Auch im digitalen Zeitalter sollte man als Makler diesen Weg nutzen und zielgruppenspezifisch in den richtigen Printmedien werben.
  • Kooperationspartner: Verfügt der Makler über kompetente Partner im Bereich Immobilienfinanzierung?
  • Referenzen: Kann er Referenzobjekte vorweisen? Zufriedene Kunden sind immer eine gute Empfehlung.
  • Vertragliches: Welchen Maklerauftrag will er abschließen? Lassen Sie sich Vertragsdetails und mögliche Alternativen erläutern.
  • Provision: Wo liegt die Preisvorstellung des Maklers? Ist diese verhandelbar?

  

Unser Service: Wir empfehlen Ihnen drei gute Makler in Ihrer Region.

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