Als Verkäufer einer Immobilie können Sie Sie immer versuchen, die Maklerprovision zu verhandeln. Die meisten Makler orientieren sich dabei an den je nach Bundesland empfohlenen Sätzen für die Courtage. Hier verraten wir Ihnen, mit welcher Höhe der Provision Sie in etwa rechnen sollten, wann Sie deren genauen Betrag festlegen und wie Sie geschickt mit dem Makler verhandeln können.
Wann und wie kann man die Maklerprovision verhandeln?
Die Maklerprovision lässt sich bei einem Immobilienverkauf in der Regel verhandeln.
Es gilt die Neuregelung der Provisionsteilung. Der Verkäufer muss seitdem mindestens die Hälfte der Maklerprovision bezahlen.
Bei Mietobjekten ist es hingegen der Vermieter, der gemäß Bestellerprinzip für die Maklercourtage aufkommen muss.
Es lohnt sich, in einen guten Makler zu investieren, der den besten Preis für Sie als Verkäufer erzielt.
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Wenn Sie Ihre Immobilie mit der Hilfe von einem Profi verkaufen möchten, wird im Erfolgsfall immer eine Maklerprovision fällig, die einen Prozentsatz des Erlöses darstellt. Für alle, die nicht viel Erfahrung auf dem Immobilienmarkt mitbringen und sich Zeit und Mühe sparen möchten, ist ein Makler genau die richtige Wahl. Die Provision lässt sich bei einem Hausverkauf grundsätzlich verhandeln.
Zugleich gelten in jedem Bundesland sogenannte „marktübliche“ Sätze für den Einsatz eines Maklers, die zumindest die Verhandlungsprovision darstellen. In vielen Fällen sollten Sie damit rechnen, die folgenden Sätze auf den Verkaufspreis der Immobilie zu bezahlen (inklusive Mehrwertsteuer):
Bundesland | Maklerprovision insgesamt |
Baden-Württemberg | 7,14 % |
Bayern | 7,14 % |
Berlin | 7,14 % |
Brandenburg | 7,14 % |
Bremen | 5,95 % |
Hamburg | 6,25 % |
Hessen | 5,95 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,95 % |
Niedersachsen | 7,14 % oder 4,76 - 5,95 % |
Nordrhein-Westfalen | 7,14 % |
Rheinland-Pfalz | 7,14 % |
Saarland | 7,14 % |
Sachsen | 7,14 % |
Sachsen-Anhalt | 7,14 % |
Schleswig-Holstein | 7,14 % |
Thüringen | 7,14 % |
Anders sieht es aus, wenn Sie eine Immobilie vermieten. Hier gilt das Bestellerprinzip, das besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt, ihn auch in voller Höhe bezahlen muss. Dies ist fast immer der Vermieter. Das Prinzip dient also dem Mieterschutz. Bei erfolgreichem Abschluss des Mietvertrages ist die Courtage fällig, die maximal zwei Nettokaltmieten plus 19 Prozent Mehrwertsteuer beträgt. Hieraus berechnet sich die bekannte Zahl von 2,38 Kaltmieten. Allerdings können Sie auch hier verhandeln.
Gut zu wissen: Der Makler erhält neben seiner Courtage keine weiteren Zahlungen. Wenn er mehr oder weniger arbeitet, ändern sich die Maklerkosten also nicht.
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Die Höhe der Maklercourtage sollten Sie schon zu Beginn der Zusammenarbeit mit dem Makler aushandeln. Wichtig ist, dass Sie die vereinbarte Zahl schriftlich festlegen, und zwar am besten in einem Maklervertrag. Heben Sie außerdem relevante Schriftstücke oder E-Mails sorgfältig auf. Das ist besonders dann wichtig, wenn Sie keinen Vertrag vorliegen haben.
Sobald die Höhe der Maklerprovision vertraglich festgelegt ist, können Sie nur noch in seltenen Fällen diese Kosten neu verhandeln. Falls Sie zum Beispiel bemerken, dass der Makler seine Courtage deutlich höher angesetzt hat, als es in Ihrem Bundesland üblich ist, können Sie vor Gericht ziehen und die Provision entsprechend herabsetzen lassen. Laut §655 des BGB geht das allerdings nur, solange Sie die Maklerprovision noch nicht bezahlt haben. Einen einmal entrichteten Lohn können Sie nicht mehr ändern.
Ein guter Makler sollte Ihnen seine Kosten transparent darlegen. Normalerweise orientiert er sich dabei an den Empfehlungen seines Berufsverbandes und auch die oben in der Tabelle genannten Sätze spielen eine wichtige Rolle für die Berechnung der Maklerprovision.
Um deren Höhe zu reduzieren, können Sie die Maklercourtage verhandeln. In jedem Fall lohnt es sich, dies zumindest zu versuchen. Weisen Sie darauf hin, dass es mehrere Makler gibt, um den Wettbewerbsfaktor zu ihrem Vorteil auszunutzen. Vor allem bei hochwertigen Immobilien oder bei Objekten, die in einer beliebten Lage verortet sind, haben Sie gute Aussichten auf eine reduzierte Maklerprovision. Denn dann wird der Makler schnell in der Lage sein, Ihre Immobilie zu einem guten Preis und mit wenig Arbeit zu verkaufen oder vermieten. Das ist für Sie beide von Vorteil.
Wenn Sie eine schnelle oder eine überdurchschnittlich langsame Vermittlung erwarten, ist dies ein weiterer Grund zum Verhandeln. Ein schneller Vertragsabschluss, der etwa dann zustande kommt, wenn sowohl Käufer als auch Verkäufer schon alle Dokumente und die nötige Finanzierung beisammenhaben, ist ebenfalls eine Möglichkeit, den Makler trotz geringerer Courtage an Bord zu holen.