Wer zahlt die Maklerprovision beim Wohnungs- und Hausverkauf?


Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus verkaufen, müssen Sie als Verkäufer mindestens die Hälfte der Maklerprovision bezahlen. Denn seit dem 23. Dezember 2020 gilt die Neuregelung der Provisionsteilung zwischen Verkäufer und Käufer. Hier erfahren Sie, welche Richtwerte für die Höhe der Maklerprovision in welchem Bundesland gelten und wie Sie die Provision verhandeln können.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Gemäß der neuen Regelung zur Provisionsteilung zahlen Verkäufer und Käufer in der Regel jeweils die Hälfte der vereinbarten Courtage an den Makler.

  • Sie können die Maklerprovision, die bis zu 7,14 Prozent des Verkaufspreises betragen kann, mit Ihrem Makler verhandeln.

  • Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis.
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Wer trägt die Maklerkosten beim Hausverkauf?

Verkäufer und Käufer teilen sich die Provision für den Makler, die einen ansehnlichen Prozentsatz des Gesamtpreises ausmachen können. Sobald der notariell beurkundete Kaufvertrag vorliegt, müssen Sie Ihren Teil der Maklerprovision überweisen. Aus dem endgültigen Kaufpreis errechnet sich die prozentuale Maklercourtage.

Die Regelung der Provisionsteilung gilt seit dem 23. Dezember 2020. Bei einem Wohnungs- oder Hausverkauf teilen sich dementsprechend Verkäufer und Käufer die Maklerprovision. Dabei übernimmt der Verkäufer mindestens die Hälfte der Kosten.

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Wie hoch fällt die Maklerprovision normalerweise aus?

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch ist es möglich, die Höhe der Maklerprovision frei zu verhandeln. Verpflichtend sind jedoch die Regelungen dazu, wer die Provision tragen muss. In dieser Tabelle sehen Sie, welche Rahmenwerte pro Bundesland gelten:

Übersicht ortsübliche Maklerprovision in % der Kaufpreissumme:

Bundesland
Maklerprovision insgesamt
Baden-Württemberg 7,14 %
Bayern 7,14 %
Berlin 7,14 %
Brandenburg 7,14 %
Bremen 5,95 %
Hamburg 6,25 %
Hessen 5,95 %
Mecklenburg-Vorpommern 5,95 %
Niedersachsen 7,14 % oder 4,76 - 5,95 %
Nordrhein-Westfalen 7,14 %
Rheinland-Pfalz 7,14 %
Saarland 7,14 %
Sachsen 7,14 %
Sachsen-Anhalt 7,14 %
Schleswig-Holstein 7,14 %
Thüringen 7,14 %

Allerdings ist es sowohl als Käufer als auch als Verkäufer Ihr Recht, die Maklerprovision zu verhandeln. Vor allem für Immobilien in sehr guter Lage oder mit einem hohen Wert haben Sie gute Aussichten, die Courtage zu reduzieren. Weisen Sie außerdem auf den Wettbewerb unter Maklern hin und machen Sie deutlich, dass sich Ihre Immobilie schnell verkaufen lässt. Weitere Tipps zur Aushandlung der Maklerprovision erhalten Sie hier.

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