Ein Makler hilft Ihnen dabei, Ihre Immobilie auch ohne eigenes Fachwissen unkompliziert und zum besten Preis zu verkaufen. Dabei ist es sinnvoll, einen schriftlichen Vertrag mit dem Makler abzuschließen. Dieser kann entweder einem Allgemeinauftrag, Alleinauftrag oder einem qualifizierten Alleinauftrag entsprechen. Hier erfahren Sie, wodurch sich diese drei Arten des Maklerauftrages unterscheiden.
Welche Vertragsformen gibt es beim Maklervertrag?
Der Allgemeinauftrag, den Sie auch an mehrere Makler auf einmal geben dürfen, ist vor allem für Immobilien, die sehr nachgefragt sind, eine gute Wahl.
Mit einem Alleinauftrag arbeitet ein Makler an der Vermarktung Ihrer Immobilie, aber Sie dürfen auch selbst tätig werden.
Der qualifizierte Alleinauftrag ist ideal für alle Verkäufer, die sich selbst nicht mit dem Verkauf beschäftigen möchten und die sich die Sicherheit wünschen, dass der Makler aktiv wird.
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Wenn Sie sich bei der Vermittlung Ihrer Immobilie zum Verkauf oder zur Miete Hilfe wünschen, ist es sinnvoll, sich professionelle Hilfe bei einem Makler zu holen. Falls Sie bereits wissen, dass es sich um einen Markt mit hoher Nachfrage handelt, bietet sich der Allgemeinauftrag an. Hier handelt es sich normalerweise um einen schriftlichen Vertrag, aber auch eine mündliche Absprache ist die Übereinkunft gültig. Eine zeitliche Begrenzung ist beim Allgemeinauftrag nicht üblich, da er jederzeit gekündigt werden kann.
Unter dieser Vertragsart kann der Makler tätig werden, muss es aber nicht. Sie dürfen auch andere Makler einschalten, um zu sehen, welcher Ihnen den besten Preis erzielen kann. Darüber hinaus dürfen Sie selbst aktiv werden und die Immobilie an Bekannte verkaufen oder vermieten. Sie können zudem über ein Online-Portal nach weiteren Interessenten suchen. Bei der Eigenvermittlung wird keine Maklerprovision fällig. Ist der Makler jedoch kausal am Abschluss des Kaufvertrages beteiligt, steht ihm eine Maklerprovision zu. Das ist beispielsweise schon dann der Fall, wenn der Makler dem Verkäufer nur die Kontaktdaten des späteren Käufers übermittelt hat. Wie sich die Maklerprovision im Detail aufteilt, können Sie hier nachlesen.
Beachten Sie, dass viele Makler einen Allgemeinauftrag ablehnen. Denn sie werden nur dann bezahlt, wenn sie die Immobilie erfolgreich vermitteln. Falls ein anderer Makler die gleiche Immobilie vermittelt, gehen die restlichen Makler leer aus. Somit ist die Motivation, viel Arbeit in die Vermarktung zu stecken, deutlich geringer. Für Interessenten wirkt es zudem manchmal unseriös, wenn das gleiche Objekt von mehreren Maklern gehandelt wird.
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Sollten Sie jedoch nur mit einem Makler zusammenarbeiten wollen, können Sie diesem einen Alleinauftrag geben. Dieser läuft über drei bis sechs Monate, wobei je nach Maklervertrag auch längere Laufzeiten möglich sind. Wie der Name es bereits andeutet, darf hier exklusiv der beauftragte Makler vermitteln. Zugleich dürfen Sie weiterhin auf eigene Faust versuchen, die Immobilie zu vermitteln.
Der große Vorteil an einem Alleinauftrag besteht darin, dass die Aussichten auf Erfolg deutlich höher sind. Durch die Exklusivität hat der Makler einen deutlich höheren Anreiz, auch wirklich aktiv nach Interessenten zu suchen. Sie können auf seine Kontakte zurückgreifen und sich ausführlich beraten lassen. Aber auch hier gilt, dass der Makler nicht tätig werden muss. Er wird nur im Erfolgsfall bezahlt. Dieser liegt mit dem notariell beurkundeten Kaufvertrag oder dem von beiden Parteien unterschriebenen Mietvertrag vor. Sie zahlen die Provision nur dann, wenn der Verkauf oder die Vermietung ein Ergebnis der Arbeit des Maklers war (Kausalitätsprinzip).
Mehr darüber, in welchen Fällen Sie die Maklerprovision nicht zahlen müssen, können Sie hier finden.
Sollte Ihre Immobilie hingegen etwas schwerer zu vermarkten sein oder Sie Zeitdruck haben, lohnt es sich, einen qualifizierten Alleinauftrag auszustellen. Dieser beinhaltet eine Verweisungspflicht an den Makler, was für Sie bedeutet, dass Sie eventuelle Interessenten direkt in Kontakt mit dem Makler setzen müssen. Sie selbst dürfen nicht suchen. Aber dafür haben Sie die Garantie, dass der Makler tätig wird.
Es ist empfehlenswert, den qualifizierten Alleinauftrag auf eine Dauer von sechs Monaten (oder weniger) zu beschränken. Denn so ist der Makler zusätzlich motiviert, schnell einen geeigneten Interessenten zu finden. Er darf auch Reservierungsvereinbarungen aussprechen, um den Kunden mehr Sicherheit zu bieten.
Wichtig: Achten Sie darauf, den Maklervertrag schriftlich niederzulegen. Sollten die Interessenten im letzten Moment vom Kauf abspringen, kann es sein, dass Makler Anspruch auf Schadensersatz hat. Lesen Sie den Maklervertrag daher genau und achten Sie auf die folgenden Angaben:
- Daten des Maklers
- Angaben zur Immobilie und zum Eigentümer
- Höhe der Provision
- Aufteilung der Provisionszahlung zwischen Käufer und Verkäufer
- Art und Aufwand der Vermarktung
- Laufzeit des Maklervertrags und Kündigungsfrist
- Pflichten von Makler und Eigentümer
- Klausel für das Nichtzustandekommen des Kaufvertrags