Was wird im Maklervertrag geregelt?


Beim Verkauf einer Immobilie wird in vielen Fällen ein Immobilienmakler eingeschaltet, der für seine Tätigkeit eine Maklerprovision erhält. Wie hoch diese ist und welche Aufgaben der Makler für Sie übernimmt, regelt der Maklervertrag. Erfahren Sie hier, wie ein solcher Vertrag abgeschlossen wird und welche Einzelheiten er enthält.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Maklervertrag wird unter anderem abgeschlossen, um die Befugnisse und Aufgaben des Maklers sowie die Höhe der Maklerprovision festzulegen.

  • Es gibt in Deutschland kein explizites Maklergesetz, weshalb sich der Maklervertrag nur rudimentär am BGB orientiert.

  • Welche Regelungen der Maklervertrag enthalten soll, muss zwischen dem Auftraggeber und dem Makler explizit vereinbart werden.

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Unter welchen Umständen wird ein Maklervertrag abgeschlossen?

Wer ein Haus oder eine Wohnung verkaufen möchte, schaltet nicht selten einen Immobilienmakler ein. Ob dieser durch den Verkäufer oder Käufer beauftragt wird, ist nicht klar geregelt, sondern hängt unter anderem von der Marktlage und der Region ab, in der sich die Immobilie befindet. 

Der Makler erhält für seine Bemühungen bei dem Verkauf einer Immobilie eine Maklerprovision, auch Courtage genannt. In den meisten Fällen wird diese erst nach einer erfolgreichen Vermittlung fällig, also wenn der Kaufvertrag von beiden Parteien unterzeichnet sowie vom Notar beglaubigt worden ist.

Eine Ausnahme hiervon ist der sogenannte Festpreismakler. Dessen Courtage hängt nicht vom Vermittlungserfolg ab, sondern wird bereits durch seine Tätigkeit fällig. In Deutschland gibt es zudem drei verschiedene Arten von Makleraufträgen:

 

  • Der Alleinauftrag: Hier darf kein weiterer Makler hinzugezogen werden, der Auftraggeber selbst darf jedoch tätig werden.
  • Der qualifizierte Alleinauftrag: Bei dieser Variante dürfen weder ein anderer Makler noch der Auftraggeber selbst tätig werden.
  • Der Allgemeinauftrag: Bei diesem darf der Auftraggeber zusätzlich weitere Makler einschalten oder selbst tätig werden.

Um die oben genannten und weitere Punkte zu klären, sollten Sie mit dem jeweiligen Makler einen schriftlichen Maklervertrag schließen. 

 

Welche Regelungen enthält der Maklervertrag?

In Deutschland bieten lediglich die Paragraphen 652 bis 655 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einige Bestimmungen zum Lohn eines Maklers. Hier finden sich jedoch keine sonstigen Regelungen, die ein Maklervertrag enthalten darf und muss. Ein spezielles Maklergesetz gibt es nicht.

Dennoch muss sich ein Immobilienmakler an geltende Gesetze halten. Nach der aktuellen Rechtsprechung kann der Maklervertrag sowohl schriftlich als auch mündlich abgeschlossen werden. Da das Gesetz keine bestimmten Regelungen vorsieht, müssen sich der Auftraggeber und der Makler im Vorfeld darüber einigen, welche Punkte der Maklervertrag enthalten soll. Üblich sind dabei folgende Punkte:

  • die Vertragsart, das heißt, ob der Makler im Alleinauftrag, im qualifizierten Alleinauftrag oder im Allgemeinauftrag handelt
  • der Umfang der Tätigkeit, entweder als Nachweismakler oder als Vermittlungsmakler
  • die Pflichten des Auftraggebers
  • die Höhe der Provision
  • die Vertragslaufzeit, die in der Regel zwischen drei und acht Monaten beträgt

Außerdem gehören in den Maklervertrag natürlich die Daten von Auftraggeber und Makler sowie gegebenenfalls die Adresse des Objekts.

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