Gerade in Zeiten eines angespannten Immobilienmarktes gibt es immer wieder Glücksritter, die sich die Not von Immobilieneigentümern zunutze machen und diese abzocken wollen. Daher ist es ratsam, sich genau anzuschauen, mit wem man es zu tun hat.
Wie kann ich mich vor den schwarzen Schafen in der Maklerbranche schützen?
Die Berufsbezeichnung „Immobilienmakler“ ist nicht geschützt, aber der Makler benötigt eine behördliche Erlaubnis.
Der Makler muss ein Gewerbe angemeldet haben.
Seriöse Makler sind oftmals Mitglied in einem Makler- oder Immobilienverband.
Seriöse Makler fordern keine Vorschusszahlungen oder eine Maklerprovision in unrealistischer Höhe und setzen den Kunden nicht zum Vertragsabschluss unter Druck.
Zwischen Auftraggeber und Makler wird ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen.
Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis.
Unser Service: Wir empfehlen Ihnen drei gute Makler in Ihrer Region.
Ein Immobilienmakler hat im Zuge des Verkaufs oder der Vermietung von Immobilien verschiedene Aufgaben. Für Sie als Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie nimmt der Makler unter anderem die folgenden Aufgaben wahr:
- Ermittlung des aktuellen Verkaufswertes einer Immobilie durch eine Begutachtung, sofern kein Gutachten vorliegt
- Vervielfältigung und Überprüfung aller relevanten Unterlagen
- Erstellung eines Exposés und Versand an Kauf- beziehungsweise Mietinteressenten
- Suche nach Kauf- oder Mietinteressenten durch Abgleich seiner eigenen Kundendatei, Inserate in Zeitungen oder online
- Prüfung der Anfragen von Interessenten
- Vereinbarung und Durchführung von Besichtigungsterminen
- Vertragsverhandlungen mit Kauf- oder Mietinteressenten
- Überprüfung der Bonität von Kauf- oder Mietinteressenten
Die Bezeichnung „Immobilienmakler“ ist nicht geschützt, sodass im Prinzip jeder im Rahmen der Gewerbefreiheit ein Gewerbe als Makler anmelden und ausüben kann. Wer in Deutschland als Immobilienmakler tätig sein möchte, benötigt allerdings nach § 34c der Gewerbeordnung eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, die verweigert werden kann, wenn der Antragsteller in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt oder in den fünf Jahren vor Antragstellung beispielsweise wegen Diebstahls oder Betrugs verurteilt wurde. Seriöse Makler sind in der Regel im Immobilienverband Deutschland IVD - Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. organisiert. Wer nach einem Makler sucht, tut daher unter Umständen gut daran, die Expertensuche auf der Website des Verbandes zu bemühen. Alle Makler, die darüber gefunden werden, sind qualifiziert und geprüft.
Außerdem ist es sinnvoll, auf folgende Punkte zu achten, wenn Sie einen Immobilienmakler engagieren:
- das Büro wirkt professionell
- der Makler kann Referenzen vorweisen und hat eine gut geführte Kundendatei
- die Maklerprovision ist realistisch
- der Makler setzt seinen Kunden nicht unter Druck
- es wird ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen, der keine unzulässigen Klauseln enthält
- der Makler händigt seinem Vertragspartner eine gültige Widerrufsbelehrung aus
- der Makler versucht nicht, sogenannte Koppelgeschäfte abzuschließen, bei denen zum Beispiel mit Abschluss eines Mietvertrags auch Kaufverträge über Möbel oder Versicherungen abgeschlossen werden soll
- der Makler fordert keine Vorschüsse, sondern nimmt die Provision erst, wenn es nachweislich durch seine Bemühungen zu einem Kauf- oder Mietvertrag gekommen ist
- der Makler setzt keine Massenbesichtigungen an