Ist der Kaufvertrag notariell beurkundet, folgt anschließend nur noch die Übergabe beim Hausverkauf. Hierbei müssen jedoch sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer einige Aspekte beachtet werden. Welche Angaben das Übergabeprotokoll enthalten muss und welche Unterlagen übergeben werden sollten, lesen Sie hier.
Übergabeprotokoll Haus: Welche Punkte nicht fehlen sollten
Bevor ein Haus dem neuen Eigentümer übergeben werden kann, gilt es einiges zu berücksichtigen
Vor der eigentlichen Hausübergabe sollten Sie sich vergewissern, dass alle relevanten Details, wie etwa der Sachmängelausschluss und der Zustand der Immobilie, im Kaufvertrag festgehalten sind.
Fertigen Sie zur Sicherheit aller Parteien ein ausführliches Übergabeprotokoll an, das dem Kaufvertrag als unterschriebene Kopie zugefügt wird.
Das Übergabeprotokoll für das Haus sollte nicht nur Mängel auflisten, sondern zudem auch Platz für Absprachen zur Möbelübernahme und Schlüsselübergabe bieten.
Ein guter Makler erstellt das Übergabeprotokoll und regelt über Übergabe beim Hausverkauf. Finden Sie den passenden Makler mit der unverbindlichen Maklerempfehlung.
Ein detailliertes Übergabeprotokoll gewährt beiden Parteien Sicherheit. Unser kostenloses Muster für das Hausübergabeprotokoll hilft Ihnen dabei, die Hausübergabe reibungslos zu gestalten.
Durch das vorgefertigte Übergabeprotokoll ergeben sich folgende Vorteile:
- Geringeres Risiko: Alle wichtigen Aspekte sind im Muster enthalten.
- Zeitersparnis: Das Übergabeprotokoll muss nur noch ausgefüllt werden.
- Nachvollziehbarkeit: Das Muster-Übergabeprotokoll ist nicht erklärungsbedürftig.
Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, sollten Sie während der Übergabe ein detailliertes Hausübergabeprotokoll erstellen. Hierdurch können sie sich vor allem vor ungerechtfertigten Nachforderungen der Käufer schützen. Aber auch für Käufer ist das Übergabeprotokoll wichtig, um zum Zeitpunkt der Übergabe bestehende Mängel festzuhalten und deren Beseitigung durch den Verkäufer zu verlangen.
Das Übergabeprotokoll sichert also für beide Vertragsparteien bestimmte Rechte und Ansprüche ab. Idealerweise sind bei der Hausübergabe sogar noch weitere Personen anwesend, die zusätzlich als neutrale Zeugen fungieren können.
- Übersichtliche und vollständige Darstellung des Zustands zum Übergabetermin.
- Gemeinsames Verständnis davon, wie die Immobilie übergeben wird.
- Sofortige Klärung von Unstimmigkeiten, da das Protokoll gemeinsam erstellt wird.
- Eine vollständige Dokumentation ist vorhanden, die auch viel später, wenn die Immobilie weiterverkauft wird, noch verwendet werden kann, um bestimmte Dinge nachzusehen oder zu prüfen.
- Geringeres Risiko für Streitigkeiten dank der gemeinsamen, ganzheitlichen Prüfung der Immobilie (idealerweise mit neutralen Zeugen).
Das Übergabeprotokoll für ein Haus sollte alle wichtigen Aspekte beinhalten. Welche Dokumente und Unterlagen übergeben werden sollten und welche konkreten Informationen im Protokoll nicht fehlen dürfen, lesen Sie in den folgenden Abschnitten.
Dokumente und Unterlagen | Bezugsquelle |
Amtlicher Lageplan oder Flurkarte | Katasteramt |
Baupläne und Grundrisse | Bauamt oder eigene Unterlagen |
Baubeschreibung | Bauamt oder eigene Unterlagen |
Kubatur- und Wohnflächenberechnung | Architekt; Bauträger; eigene Unterlagen |
Energieausweis | Zugelassene Aussteller; eigene Unterlagen |
Nachweise und Rechnungen über Sanierungen, Renovierungen und Reparaturen | Eigene Unterlagen |
Unterlagen und Rechnungen zu durchgeführten Wartungen und Inspektionen (Heizung, Schornstein, Abwasser etc.) | Eigene Unterlagen |
Versicherungsscheine und dazugehörige Unterlagen | Jeweilige Versicherung oder eigene Unterlagen |
Grundsteuerbescheide | Finanzamt oder eigene Unterlagen |
Bedienungsanleitungen von Heizungsanlage und Elektrogeräten | Eigene Unterlagen |
Bei Vermietung: Mietvertrag, Mieterakte, Nebenkostenabrechnungen | Eigene Unterlagen |
Beim Übergabetermin ist wichtig darauf zu achten, dass tatsächlich alle zum Grundstück gehörenden Schlüssel übergeben werden. Dazu zählen auch die Schlüssel für die Gartenhütte und den Postkasten. Achten Sie darauf, die korrekte Anzahl der Schlüssel sowie deren Bestimmungszweck zu notieren.
Falls die Daten nicht digital abgelesen werden, wird mit den manuell notierten Zählerständen eine Endabrechnung erstellt. Die Zählerstände sind vor allem für die Neueigentümer wichtig, da diese bei Neuverträgen mit Versorgerunternehmen benötigt werden.
Bedienungsanleitungen und weitere Hinweise sind für Elektrogeräte und Zusatzausstattung, wie etwa für einen Kamin, wichtig. Eventuell gibt es noch Garantieurkunden von technischen Anlagen, die für die Neueigentümer relevant sein könnten. Zudem sollten Sie als Verkäufer sämtliche Rechnungen und Nachweise über Wartungsarbeiten übergeben.
Zusätzliche Sicherheit mit einem Makler
Ein erfahrener Makler gibt Sicherheit bei der Übergabe, erstellt ein vollständiges Protokoll und fungiert zusätzlich als neutraler Zeuge. Finden Sie den richtigen Makler in Ihrer Nähe!
Damit die Übergabe reibungslos abläuft, haben wir in einer Checkliste noch einmal hilfreiche Tipps für das Hausübergabeprotokoll für Sie zusammengefasst:
- Alle überreichten Dokumente sollten schriftlich im Übergabeprotokoll festgehalten werden.
- Das Übergabeprotokoll sollte in dreifacher Ausführung ausgestellt und an alle Anwesenden übergeben werden. Eine Version ist außerdem für Versorgungsbetriebe auszufertigen, damit ein Wechsel durchgeführt werden kann und die Rechnungen zukünftig an den neuen Eigentümer ausgestellt werden.
- Eine neutrale Person sollte bei der Übergabe anwesend sein und das Protokoll ebenfalls unterschreiben. Das kann beispielsweise der Makler sein.
- Der Verkäufer bleibt bis zum Jahresende grundsteuerpflichtig, auch wenn die Immobilie unterjährig verkauft wird. Erst im nächsten Kalenderjahr muss die Grundsteuer vom neuen Eigentümer bezahlt werden.
- Der Verkäufer muss dem Käufer alle Schlüssel der Immobilie aushändigen.
- Die Schlüsselübergabe sollte grundsätzlich erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung erfolgen.
- Ab der Schlüsselübergabe ist der Käufer für die Deckung anfallender Kosten zuständig.
- Im Übergabeprotokoll sollten alle Zählerstände notiert und von beiden Vertragsparteien quittiert werden.
- Als Käufer sollten Sie sich ausführlich alle Geräte im Haus erklären und sich die dazugehörigen Bedienungsanleitungen aushändigen lassen.
- Alle Handwerkerrechnungen zur Immobilie sollten vom Verkäufer an den Käufer übergehen.
- Käufer sollten Verkäufer bitten, die laufende Feuerversicherung vorerst nicht zu kündigen. So haben Käufer sofortigen Schutz und können innerhalb der ersten vier Wochen bei Bedarf immer noch kündigen.
- Für den Ablauf der Hausübergabe ist wichtig, dass Zeugen anwesend sind, Mängel fotografisch dokumentiert werden und mittels Fotos oder Video auch mängelfreie Bereiche festgehalten werden, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen. Je genauer das Übergabeprotokoll für das Haus ist, desto besser für beide Parteien.
Bevor es zur Hausübergabe kommt, sollte diese gut vorbereitet werden. Besprechen Sie gemeinsam, welche Punkte Ihnen wichtig sind, damit es bei der Übergabe keine Überraschungen gibt. Am besten ist es, die Hausübergabe im Kaufvertrag genau zu regeln.
Noch vor dem finalen Abschluss des Kaufvertrags sollten sich beide Parteien von einem Notar über Details zur Übergabe beraten lassen. Wichtige individuelle Abmachungen, wie mögliche Küchenübernahmen oder die Höhe der vereinbarten Kosten, sollten im Kaufvertrag rechtlich verankert werden.
Ein wichtiger Punkt bei Häusern mit Ölzentralheizung ist zudem, die Übergabe des vorhandenen Öls im Tankraum zu regeln. Falls der Käufer vorzeitig den Schlüssel erhält, sollte vermerkt sein, ob er eine zusätzliche Gegenleistung erbringen oder eine Anzahlung leisten muss.
Die meisten Notarverträge beinhalten Sachmängelausschlüsse. Das bedeutet, ein Haus wird so gekauft, wie es besichtigt wurde. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden und Mängel, außer er hat sie arglistig verschwiegen. In dem Fall kann der Käufer den Kaufpreis vorerst zurückhalten. Für die Beseitigung von Schäden, die erst beim Auszug oder durch Renovierungsmaßnahmen entstanden sind, muss der Verkäufer aufkommen.
Fertigen Sie bei der Besichtigung ein detailliertes Protokoll an und fotografieren oder filmen Sie wichtige Details. Um mögliche Bildmanipulationen auszuschließen, sollten Sie alles in dreifacher Ausfertigung erstellen. Händigen Sie sowohl dem Notar als auch dem Verkäufer jeweils eine Kopie aus.
Im Kaufvertrag werden Angaben darüber gemacht, wie das Haus zu übergeben ist. In der Regel wird eine Immobilie in besenreinem Zustand übergeben. Das bedeutet, das Objekt ist frei von Möblierung und sonstigen Besitztümern des vorherigen Eigentümers. Ausgenommen sind davon die Dinge, die mitverkauft wurden. Als Verkäufer sollten Sie zumindest grobe Verunreinigungen vor der Übergabe beseitigen.
FAQ: Häufige Fragen zum Übergabeprotokoll beim Hausverkauf
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Was ist bei der Übergabe eines Hauses zu beachten?
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Für die Hausübergabe sollte ein Protokoll angefertigt werden, das alle Details zum Zustand der Immobilie enthält. Zusätzlich nehmen Sie am besten Fotos auf und unterschreiben das Protokoll gemeinsam mit einem weiteren Zeugen.
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Wer schreibt das Übergabeprotokoll?
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Das Hausübergabeprotokoll sollten Verkäufer und Käufer gemeinsam erstellen oder von einem Makler erstellen lassen. Im Idealfall sind alle drei Personen an der Erstellung beteiligt.
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Was schreibt man in ein Übergabeprotokoll?
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Am einfachsten ist es, unser kostenloses Muster-Übergabeprotokoll als PDF zu nutzen. Es enthält alle Punkte, die bei einer Hausübergabe relevant sind. Dazu zählen der Zustand aller Räumlichkeiten, die Zählerstände, die Anzahl und Bestimmungszwecke aller Schlüssel sowie Angaben zu weiteren Dokumenten und Unterlagen, die übergeben werden.
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Wer erstellt ein Hausübergabeprotokoll?
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Die Erstellung erfolgt durch Verkäufer, Käufer und Immobilienmakler, sofern ein Makler an der Kaufabwicklung beteiligt war.
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Was tun nach Schlüsselübergabe?
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Die Schlüsselübergabe sollte erst erfolgen, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt ist und ein Übergabeprotokoll angefertigt wurde. Nach der Schlüsselübergabe können Käufer dann Versorgerunternehmen und Versicherungen für neue Verträge kontaktieren sowie gewünschte Arbeiten am und im Haus vornehmen.