Checkliste Wohnungsverkauf


Ob Haus oder Wohnung - mit unserer Checkliste verkaufen Sie zum Bestpreis!

Damit Sie den bestmöglichen Verkaufserlös für Ihre Eigentumswohnung erreichen, gibt es einiges zu beachten. Unsere Checkliste kann Ihnen bei Vorbereitung, Verkauf und Verkaufsabwicklung der Immobilie helfen, Fehler zu vermeiden. Außerdem verraten wir Ihnen, welche Hilfestellungen ein Makler in jeder Phase des Wohnungsverkaufs leisten kann.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Wohnungsverkauf ist zeitintensiv und erfordert Fachkenntnisse und Verhandlungsgeschick.

  • Gehen Sie die Checkliste gründlich durch, um sich auch bei Unterstützung durch einen Makler über die wichtigsten Themen zu informieren

  • Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis.
    Unser Service: Wir empfehlen Ihnen drei gute Makler in Ihrer Region.

Checkliste mit Tipps zum erfolgreichen Wohnungsverkauf

Klarheit und Sicherheit beim Wohnungsverkauf durch eine Checkliste

Gehen Sie die folgenden Fragen in Ruhe durch. Wenn Sie alle Fragen mit „Ja“ beantworten können, sind Sie gut vorbereitet. Sie finden detaillierte Informationen und weiterführende Links unter jeder Frage. Außerdem befindet sich zu Beginn der drei Phasen jeweils eine Übersicht darüber, welche Aufgaben ein Makler für Sie übernehmen kann. 

In der Vorbereitungsphase ist der Makler vor allem beratend für Sie tätig und hilft bei Erledigungen, während er in der Verkaufsphase viele Aufgaben für Sie übernimmt. In der Verkaufsabwicklung können Sie auf die wertvolle Beratung eines Maklers zählen.

1. Vorbereitungsphase

 

(Hilfe und Beratung durch Makler)

Vollständige Unterlagen sparen Zeit und Geld: Mit einem aussagekräftigen Exposé können Fragen von potenziellen Käufern direkt beantwortet werden. Bei Verkaufsgesprächen garantieren Ihnen vollständige Unterlagen einen schnelleren Verhandlungsablauf und machen zudem einen professionellen Eindruck. Bei der Vertragsabwicklung mit dem Notar sind manche Unterlagen zwingend erforderlich. 

Eine genaue Übersicht mit Bezugsquellen finden Sie auf unserer Seite Unterlagen.

 

 

(Beratung durch Makler)

Legen Sie fest, bis wann Sie die Wohnung spätestens verkaufen möchten. Dabei sollten Sie Abhängigkeiten wie die Finanzierung eines neuen Hauses berücksichtigen. Wichtig ist auch, eine Deadline für die Kaufpreiserstattung festzulegen.

 

Haben Sie das Vorkaufsrecht Ihrer Mieter geprüft?

 

(Beratung durch Makler)

Über ein Vorkaufsrecht verfügen Mieter gemäß § 577 Absatz 1 BGB, wenn der Mieter eine Wohnung bewohnt, die nach dem Einzug in Wohneigentum umgewandelt wurde UND diese Wohnung verkauft werden soll. Verkauft der Eigentümer die Wohnung, so muss er den Mieter über das Vorkaufsrecht informieren. Nach Erhalt der Mitteilung des Eigentümers hat der Mieter zwei Monate Zeit, sein Vorkaufsrecht auszuüben.

Mehr Details über das Vorkaufsrecht finden Sie auf unserer Seite Hausverkauf mit Mietern.

 

Haben Sie das Mietrecht Ihrer Mieter geprüft?

 

(Beratung durch Makler)

Für Eigentumswohnungen gelten die besonderen Bestimmungen der §§ 31ff des Wohnungseigentumsgesetzes zum „Dauerwohnrecht“. Das Dauerwohnrecht kann befristet, für die Lebensdauer des Berechtigten oder unbefristet vereinbart werden. Ein Hausverkauf ist grundsätzlich auch bei einem bestehenden Wohnrecht möglich. Eine Zustimmung des Wohnrechtsinhabers zum Immobilienverkauf ist nicht erforderlich. Allerdings hat ein Hausverkauf auch keinen Einfluss auf das lebenslange Wohnrecht. Änderungen an einem bestehenden Wohnrecht kann der neue Eigentümer nicht vornehmen. 

Was Sie noch bei einem Verkauf mit Mietern mit Wohnrecht zu beachten haben finden Sie auf unserer Seite Hausverkauf mit Wohnrecht.

 

 

(Hilfe durch Makler)

Wer den Wert seiner Immobilie überschätzt, schreckt mögliche Kaufinteressenten direkt ab. Wer den erzielbaren Wert seiner Immobilie hingegen unterschätzt, verkauft vorschnell unter Wert. Eine solide Wertermittlung hilft, den angemessenen Verkehrswert zu ermitteln. Ein Makler kann Sie beraten und Ihnen bei der Ermittlung helfen. Wenn Sie unsicher sind, beauftragen Sie am besten einen unabhängigen Gutachter zur Erstellung eines Wertgutachtens.  Dies ist zum Beispiel dann nötig, wenn der Käufer bei der Bank einen Kredit beantragen möchten. 

 

Unser Tipp: Räumen Sie beim Verkaufspreis immer einen Verhandlungsspielraum ein.

 

Haben Sie die nötige Zeit und das Know-how für die Abwicklung Ihres Immobilienverkaufs?

 

(Hilfe durch Makler)

Unterschätzen Sie den erforderlichen Aufwand für den Verkauf Ihrer Wohnung nicht! Ein Immobilienverkauf ist immer komplex und Zeitdruck wirkt sich negativ auf den Verkaufspreis aus.

Sie möchten Ihre Immobilie zeitnah verkaufen? Ein Makler hat Routine und kann Ihren Immobilienverkauf beschleunigen. Einen Überblick über die wichtigsten Schritte für einen erfolgreichen Verkauf finden Sie auf unserer Seite Hausverkauf Schritte/Ablauf.

 

Haben Sie einen Überblick über die anfallenden Kosten beim Wohnungsverkauf?

 

(Beratung durch Makler)

Bei einem Wohnungsverkauf können vielfältige Kosten, etwa für Dokumente oder nötige Reparaturen, auf Sie zukommen. Eine Aufzählung der beim Immobilienverkauf typischerweise anfallenden Kosten finden Sie auf unserer Seite  Kosten Hausverkauf.

 

Haben Sie überprüft, ob bei Ihrem Wohnungsverkauf Steuern anfallen?

 

(Beratung durch Makler)

Bei dem Verkauf einer Immobilie aus dem Betriebs- oder aus dem Privatvermögen gibt es grundsätzliche steuerliche Unterschiede, die zu beachten sind. Wie Sie Steuern sparen können und warum die Spekulationsfrist wichtig für Verkäufer ist, erfahren Sie auf unserer Seite Steuern beim Hausverkauf.

 

Immobilienkredit: Kann eine Darlehensübernahme durch den Käufer erfolgen?

(Beratung durch Makler)

Bei einem Wohnungsverkauf mit laufendem Kredit kann beim Verkauf alternativ zu einer Darlehensablösung eine Übernahme durch den Käufer erfolgen. Voraussetzung ist die Zustimmung der finanzierenden Bank.

Mehr Details zur Darlehensübernahme finden Sie auf unserer Seite Hausverkauf mit laufender Finanzierung.

Haben Sie schon entrümpelt und kleinere Schönheitsreparaturen durchgeführt?

 

(Beratung durch Makler)

Vor dem Fototermin und den ersten Wohnungsbesichtigungen sollten Sie Ordnung und Sauberkeit in Ihrer Verkaufsimmobilie herstellen. Führen Sie notwendige Reparaturarbeiten und Instandsetzungen durch.

 

Ist Ihre Wohnung optimal für Fotos und Besichtigungstermine hergerichtet?
  • (Beratung durch Makler)

    Der erste Eindruck Ihrer Wohnung kann ausschlaggebend für die Kaufentscheidung sein. Entfernen Sie persönliche Einrichtungsgegenstände. Durch geschicktes Dekorieren vermitteln Sie potenziellen Käufern eine „Wohlfühl-Atmosphäre“ und steigern das Kaufinteresse

     

    Unser Tipp: Holen Sie sich zum optischen Aufwerten Ihrer Immobilie Hilfe durch eine professionelle Home-Staging-Agentur. Eine optimal und zielgruppengerecht präsentierte Immobilie verkauft sich schneller und gewinnbringender. Detaillierte Tipps, ein Experten-Interview sowie ein Video und Vorher/Nachher-Fotos finden Sie auf unserer Seite Home Staging.

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2. Verkaufsphase

Um den Verkauf Ihrer Wohnung möglichst effektiv und effizient abzuwickeln, kann die Beauftragung eines Maklers von Vorteil sein. Hier sehen Sie Empfehlungen für die Entscheidung:

Ein Privatverkauf ist sinnvoll, wenn Sie

  • ausreichend Zeit für das Projekt „Hausverkauf“ haben.
  • Spaß am Recherchieren und Zusammentragen von Informationen haben.
  • ein überzeugendes Exposé für Internetplattformen erstellen können.
  • sicher in bau- und vertragsrechtlichen Angelegenheiten sind.
  • gerne und gut verhandeln.
  • gut mit Menschen umgehen können.
  • Geduld und Ausdauer haben.

 

Ein Verkauf mit Makler hingegen ist empfehlenswert, wenn Sie

  • wenig Zeit haben.
  • ungern lange nach den richtigen Informationen suchen.
  • die Exposé- und Werbemaßnahmen lieber durch einen Fachmann erstellen lassen.
  • Beratungsbedarf in Sachen Baurecht und Vertragsfragen haben.
  • das Verhandeln lieber einem Profi überlassen (und so den besten Preis erzielen).
  • eine effektive und effiziente Art des Hausverkaufs wünschen.

 

Unser Service: Wir empfehlen Ihnen drei gute Makler in Ihrer Region.

Haben Sie einen guten Makler?

Es gibt drei Auswahlkriterien, die Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen sollten:

  • Persönliche Empfehlung
  • Lage in der Region
  • Spezialisierung auf das erforderliche Fachgebiet


Unser Service: Wir empfehlen Ihnen drei gute Makler in Ihrer Region.

Sind Sie sicher, welche Einrichtungsgegenstände Sie mitverkaufen möchten?

 

(Beratung durch Makler)

Möchten Sie eine Kücheneinrichtung oder Schränke mitveräußern, sollten Sie diese in Ihre Preiskalkulation mit einbeziehen. Bedenken Sie hierbei auch, welche Einrichtungsgegenstände Ihnen persönlich besonders wichtig sind.

 

Ist ein ansprechendes und aussagekräftiges Exposé erstellt?

 

(Übernimmt Makler)

Ein gutes Exposé ist wichtig für die optimale Präsentation Ihrer Wohnung und weckt so ein höheres Interesse bei potenziellen Käufern. Lassen Sie Ihr Exposé am besten von Fachleuten wie Grafikern und Fotografen gestalten, damit ein werbewirksamer Auftritt garantiert ist. So wirkt der Verkauf deutlich professioneller und Sie sparen sich viel Arbeit.

 

Sind alle Inhalte für die Schaltung von Online Anzeigen vorhanden?

 

(Übernimmt Makler)

Haben Sie die Fakten wie Wohnfläche, Nutzfläche, den gescannten Grundriss und geeignete Fotos Ihrer Verkaufsimmobilie zusammengestellt? Achten Sie darauf, dass die Anforderung für ein Exposé online anders sind als für ein ausgedrucktes Exposé.

 

Wissen Sie, bei welchen Online Portalen Ihre Anzeigen geschaltet werden sollten?

 

(Übernimmt Makler)

Es empfiehlt sich, bei den Marktführern im Immobilienbereich wie Immobilienscout24 Anzeigen zu schalten, da diese den größten Zulauf haben.

 

Haben Sie sich auf den Besichtigungstermin ausreichend vorbereitet?

 

(Übernimmt Makler)

Bereiten Sie sich auf mögliche Fragen der potenziellen Käufer zu Ihrer Wohnung vor, z.B.:

  • Quadratmeterzahl der Wohnung
  • Höhe der Nebenkosten
  • Qualität der Hausgemeinschaft
  • Geräuschpegel
  • Verkehrsanbindung und Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr
  • Distanz zu Einrichtungen wie Schule und Kindergarten
  • Nächste Einkaufsmöglichkeiten
  • Ärzte in der Nähe

Betonen Sie die Vorteile Ihrer Wohnung, aber verschweigen Sie keine Mängel. Halten Sie alle notwendigen Unterlagen wie Grundrisse etc. in repräsentativer Form bereit. Mehr Details finden Sie auf unserer Seite Besichtigungstermin.

 

Unsere Empfehlung: Am besten sind Sie bei Besichtigungsterminen persönlich nicht anwesend. Interessenten haben weniger Hemmungen, den Makler mit Fragen zu löchern.

 

Wissen Sie, dass Sie Mängel nicht verschweigen dürfen?

(Beratung durch Makler)

Kaufvertragsrechtlich sind Sie verpflichtet, dem Käufer gegenüber alle Mängel Ihrer Immobilie, die Ihnen bekannt sind, offen zu legen. Ansonsten machen Sie sich nach Kaufvertragsabschluss eventuell schadenersatzpflichtig und der Käufer kann sogar vom Kaufvertrag zurücktreten. Mehr Details finden Sie auf unserer Seite Gewährleistung bei Mängeln.

Sind Sie vorbereitet auf die Preisverhandlungen?

(Übernimmt Makler)

Wichtig ist, dass Sie sich bei Besichtigungsterminen oder Telefongesprächen nicht vorschnell auf Preisverhandlungen einlassen. Bitten Sie bei Preisvorschlägen ruhig um etwas Bedenkzeit und lassen Sie sich nicht zu Entscheidungen drängen.

3. Verkaufsabwicklung

(Übernimmt Makler)

Vor dem Notartermin sollten Sie die Zahlungsfähigkeit Ihres Kaufinteressenten sicherstellen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Zur Prüfung gibt es verschiedene Möglichkeiten wie die Selbstauskunft, die Finanzierungsbestätigung der Bank oder das Notaranderkonto. Mehr Details für die Einschätzung der Bonität finden Sie auf unsere Seite Bonitätsprüfung beim Immobilienverkauf.

(Beratung durch Makler)

Lassen Sie sich Zeit vor Unterzeichnung des Kaufvertrags. Inhaltlich sollten sich alle Vereinbarungen, die Sie mit dem Käufer besprochen haben, im Kaufvertrag wiederfinden. Achten Sie darauf, dass das Eigentumsrecht erst nach vollständiger Kaufpreiserstattung übertragen wird. 

Nutzen Sie außerdem die Neutralität des Notars und lassen sich bei Fragen beraten. Schalten Sie in speziellen Fällen einen Fachanwalt für Immobilienrecht ein und halten Sie bei Unsicherheiten stets Rücksprache mit dem Makler.

 

Hinweis: Der Wohnungsverkauf wird erst durch die notarielle Beglaubigung rechtskräftig. 

  • (Beratung durch Makler)

     

    Die Zahlungsaufforderung an den Käufer erfolgt über den Notar und sollte in der Regel innerhalb von zwei Wochen beglichen werden. Normalerweise wird der Kaufpreis als Einmalbetrag gezahlt. Alternative Kaufpreiszahlungen über einen längeren Zeitraum sind mit einem Baufinanzierungsdarlehen oder über monatliche Rentenzahlung möglich.

    Die Zahlung des Kaufpreises kann direkt an den Verkäufer oder über ein Notaranderkonto erfolgen. Bei vorzeitigem Einzug sollte die Regelung entsprechend im Kaufvertrag mit aufgenommen werden. Um Risiken für den Verkäufer zu vermeiden, sollte eine Schlüsselübergabe nicht vor Zahlung des Kaufpreises erfolgen.

    Mehr Details finden Sie auf unserer Seite Hausverkauf Zahlungsabwicklung.

(Beratung durch Makler)

Bei Zahlungsverzug haben Sie zahlreiche Ansprüche an den Käufer: Verzugszinsen, Ersatz bei Verzugsschaden, weitgehenden Schadenersatz und in letzter Konsequenz den Rücktritt vom Kaufvertrag. Wie Sie den Ersatz des entstandenen Schadens geltend machen können und weitere Hinweise finden Sie auf unserer Seite Hausverkauf - Käufer zahlt nicht.

  • (Übernimmt Makler)

    Vor der Schlüsselübergabe gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:

    • Der Käufer sollte unbedingt den Kaufpreis erstattet haben.
    • Sie sollten alle wichtigen zur Immobilie gehörenden Unterlagen, wie Bauzeichnungen und den Energieausweis, für die Übergabe bereithalten.
    • Weisen Sie den Käufer auf bestimmte Details wie besondere Kabelanschlüsse hin.
    • Erstellen Sie ein detailliertes Übergabeprotokoll, um sich vor eventuellen Nachforderungen des Käufers zu schützen.
    • Nehmen Sie die überreichten Unterlagen in die Dokumentation Ihres Übergabeprotokolls auf. 
    • Mängel der Immobilie müssen im Protokoll aufgeführt werden.

     

    Eine detaillierte Checkliste mit allen notwendigen Inhalten für das Übergabeprotokoll finden Sie auf unserer Seite Hausverkauf-Übergabe.

Weitere kostenlose Checklisten für den Wohnungsverkauf zum Download

  • Checkliste Wohnungsverkauf
  • Unterlagen Hausverkauf
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