Beim Kauf einer Immobilie ist aus finanzieller Sicht nicht allein der Kaufpreis entscheidend. Auch das Hausgeld muss geprüft werden, damit abschätzbar ist, welche laufenden Kosten durch die Immobilie entstehen werden. Dabei gibt es jedoch viele Details zu beachten.
Hausgeld: Welche Kosten enthalten sind und welche nicht
Das Hausgeld stellt eine monatliche Vorauszahlung von Wohnungseigentümern an die Verwaltung dar.
Das Hausgeld ist nicht mit dem Wohngeld zu verwechseln: Bei Wohngeld handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Mietzuschuss, während das Hausgeld von Eigentümern einer Eigentumswohnung erhoben und für die Deckung laufender Kosten verwendet wird.
Die Höhe des Hausgeldes beruht auf einer Planrechnung der Verwaltung, die der Eigentümergemeinschaft in regelmäßigen Abständen vorgelegt wird.
Einige Positionen, die im Hausgeld enthalten sind, dürfen an Mieter weiterverrechnet werden. Es gibt aber auch Kostenpunkte, die der Eigentümer allein tragen muss.
Das sogenannte Hausgeld ist eine regelmäßige Zahlung, die alle Wohnungseigentümer in einem Mehrparteienhaus an die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bezahlen. Am Ende des Jahres wird abgerechnet und geprüft, ob eine Nachzahlung nötig ist. Der Ablauf ist somit ähnlich wie bei sonstigen Nebenkosten, die vorausbezahlt und per jährlicher Nebenkostenabrechnung dann genau verrechnet werden.
Einmal pro Jahr legt die Verwaltung der WEG einen entsprechenden Kostenplan vor, der die Höhe des Hausgeldes festsetzt. Das gemeinsam definierte Hausgeld wird dann in monatliche Raten aufgeteilt. Nachträglich werden alle tatsächlich abgedeckten Kosten aufgeschlüsselt, sodass ersichtlich ist, ob und wie das gesamte Hausgeld verwendet wurde.
Wenn der Eigentümer die Wohnung vermietet, muss dieser die Kosten ebenfalls tragen. Das Hausgeld beinhaltet auch umlagefähige Nebenkosten, doch bestimmte Positionen wie die Instandhaltungsrücklage ist nicht auf Mieter umlegbar.
Die Begriffe „Hausgeld“ und „Wohngeld“ werden häufig synonym verwendet, sind aber unterschiedliche Dinge. Bei Wohngeld handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Mietzuschuss, während das Hausgeld von einem Eigentümer einer Eigentumswohnung erhoben wird. Es dient zur Deckung laufender Betriebskosten und Verwaltungskosten sowie zur Bildung einer Instandhaltungsrücklage.
Mit dem Hausgeld werden insbesondere laufende Betriebs- bzw. Nebenkosten des gesamten Gebäudes gedeckt. Aber auch die Verwaltungskosten sowie Beiträge zur Instandhaltungsrücklage gehen als Kostenpunkte in das Hausgeld ein.
Umlegbare Nebenkosten, die üblicherweise Teil vom Hausgeld sind:
- Abfallentsorgung und Straßenreinigung
- Stromversorgung für Gemeinschaftsflächen wie Flur und Waschküche
- Wohngebäudeversicherung (Sach- und Haftpflichtversicherung)
- Heizkosten (wenn Zentralheizung vorhanden ist)
- Reinigungskosten
- Wasser und Abwasser
- Warmwasser
- Fahrstuhlwartung
- Kosten für Hausmeister
Betriebskosten auf Mieter umlegen: Vereinbarung im Mietvertrag erforderlich
Im Mietvertrag müssen die umlegbaren Betriebskosten explizit genannt sein. Welche Kosten umlegbar sind, ist in § 2 BetrKV genau definiert.
Nicht umlegbare Kosten, die ebenfalls im Hausgeld enthalten sind:
- Verwaltungskosten (Kontoführung der Eigentümergemeinschaft, administrative Tätigkeit der Hausverwaltung etc.)
- Instandhaltungsrücklage (Rücklage für die Erhaltung und Sanierung des Gemeinschaftseigentums wie etwa eine Dach- oder Fassadensanierung)
Nicht im Hausgeld enthalten ist beispielsweise der Rundfunkbeitrag und der individuelle Stromverbrauch für die Wohnung sowie die Grundsteuer, da diese direkt vom Eigentümer an die Gemeinde bezahlt werden muss. Auch persönliche Versicherungen des Eigentümers sind weder im Hausgeld enthalten noch auf Mieter umlegbar.
Unterschied zwischen Hausgeld und Nebenkosten
Das Hausgeld beinhaltet neben umlegbaren Nebenkosten auch noch weitere Zahlungen, die Eigentümer nicht auf Mieter umlegen dürfen. Nebenkosten sind also Teil vom Hausgeld, aber Hausgeld kein Teil von Nebenkosten.
Das monatliche Hausgeld wird auf Basis des jährlich erstellten Wirtschaftsplans festgelegt. Dieses Dokument zeigt, welche Kosten voraussichtlich für ein Kalenderjahr anfallen werden. Dabei werden speziell größere Vorhaben, etwa für die Erhaltung des Gebäudes, näher beschrieben.
Die Planung wird den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach der Ausfertigung vorgelegt. So kann auch noch gemeinsam diskutiert werden, ob es Einsparungsmöglichkeiten gibt. Doch meist ist die Kalkulation bereits sehr präzise, da die Verwaltung Vergleichsangebote einholen muss und nur Arbeiten einplant, die von der Eigentümergemeinschaft gewünscht sind.
Die monatliche Umlage für das Hausgeld liegt im Durchschnitt etwa 20 bis 30 Prozent über den Nebenkosten, die ein Mieter bezahlt. Schließlich dürfen nicht alle Kosten, die im Hausgeld enthalten sind, vom Vermieter an die Mietpartei weiterverrechnet werden.
Die Vorschreibung des Hausgelds erfolgt jährlich und auf Basis der absehbaren Kosten. Die geplanten Gesamtkosten für das Gebäude werden je nach Wohnungsfläche auf die einzelnen Parteien aufgeteilt. Der jeweilige Anteil eines Eigentümers wird dann in monatliche Teilbeträge aufgegliedert.
Sehen wir uns dazu ein einfaches Beispiel für die Berechnung des Hausgeldes an. Die Warmmiete einer Wohnung beträgt 500 Euro pro Monat. Folgende Abzüge muss der Eigentümer in unserem Beispiel einplanen:
Kostenart | Betrag |
Laufende Betriebskosten | 60 € |
Heizkosten | 70 € |
Kosten der Hausverwaltung | 15 € |
Instandhaltungsrücklage | 20 € |
Bankgebühren | 5 € |
Es ergeben sich somit monatliche Abzüge in Höhe von 170 Euro, die von den 500 Euro Gesamtmiete bezahlt werden müssen. In dem Fall liegt das Hausgeld etwa 30 Prozent über den Betriebskosten des Mieters.
FAQ: Häufige Fragen zum Hausgeld
- Was ist Hausgeld und wer zahlt es?
-
Das Hausgeld wird grundsätzlich von Wohnungseigentümern anteilsmäßig bezahlt. Darin sind laufende Betriebskosten sowie nicht umlegbare Nebenkosten wie Instandhaltungsrücklagen enthalten. Manche der im Hausgeld enthaltenen Kosten dürfen bei vermieteten Objekten an die jeweiligen Mieter weiterverrechnet werden.
- Was ist im Hausgeld alles enthalten?
-
Im Hausgeld sind diverse Positionen für laufende Kosten rund um den Betrieb und die Instandhaltung der Wohnung und des Gebäudes enthalten. Doch nicht alle davon können auf Mieter umgelegt werden. Dazu zählen unter anderem Verwaltungskosten sowie Rücklagen für die Instandhaltung.
- Wie hoch darf das Hausgeld sein?
-
Die Höhe des Hausgelds basiert auf dem Wirtschaftsplan der Hausverwaltung bzw. WEG-Verwaltung. Diese Kalkulation wird jedes Jahr neu erstellt und ist die Grundlage dafür, wie hoch das Hausgeld pro Wohnung bzw. Eigentümer ausfällt. Die Verteilung der Kosten auf die einzelnen Einheiten erfolgt über einen Verteilerschlüssel.
- Was ist der Unterschied zwischen Hausgeld und Nebenkosten?
-
Wichtig ist die Unterscheidung, dass im Hausgeld teilweise Positionen enthalten sind, die umlagefähig sind. Das bedeutet, manche Kosten dürfen an Mieter weiterverrechnet werden, andere hingegen müssen Eigentümer selbst bezahlen. Das gilt beispielsweise für jene Beträge, die der Instandhaltungsrücklage zugewiesen werden.
- Sind im Hausgeld die Heizkosten enthalten?
-
Sofern es im Gebäude eine Zentralheizung gibt, kann im Hausgeld eine Abschlagszahlung für die Heizkosten enthalten sein. Dabei ist jedoch genau zu prüfen, wie diese Heizkosten in weiterer Folge auf die einzelnen Einheiten im Haus verteilt werden. Im Idealfall können Heizkosten individuell für jede Wohnung einzeln erfasst werden.