Normalerweise können Sie die Kosten für den Makler bei einem Hausverkauf nicht von der Steuer absetzen – bessere Chancen haben Sie hingegen als Vermieter. Hier erfahren Sie, wie Sie dennoch als Verkäufer an der Steuer sparen können und welche Kosten sich sonst noch steuerlich absetzen lassen.
Maklergebühren steuerlich absetzen
Die Maklerprovision dürfen Sie als Hausverkäufer nur dann von der Steuer absetzen, wenn Sie ein Mietobjekt verkaufen und direkt ein neues Mietobjekt erwerben.
Nebenkosten, etwa zur Reparatur, dürfen Sie als Verkäufer hingegen von der Steuer absetzen.
Ein guter Makler erzielt nicht nur den besten Verkaufspreis für Sie, sondern berät Sie auch zu steuerlichen Aspekten. Unser Service: Wir empfehlen Ihnen drei gute Makler in Ihrer Region.
Als Verkäufer können Sie die Maklerprovision leider nicht von der Steuer absetzen, denn diese zählt zu den Nebenkosten des Verkaufs. Je nachdem, in welchem Bundesland sich Ihre Immobilie befindet, variiert die ortsübliche Höhe der Maklercourtage. Hier erfahren Sie mehr zur Höhe der Maklerprovision in den verschiedenen Bundesländern.
Eine Ausnahme besteht darin, wenn Sie ein Mietobjekt verkaufen, um von dem Gewinn direkt eine neue Mietimmobilie zu erwerben. Dann dürfen Sie als Verkäufer die Provision von der Steuer absetzen, da es sich um Werbungskosten handelt. Halten Sie alle nötigen Belege bereit, denn das Finanzamt prüft hier sehr genau, zu welchem Zweck Sie verkaufen und kaufen.
Bei der Vermietung von Immobilien hingegen sieht die steuerliche Lage etwas rosiger aus. Wenn Sie eine Immobilie vermieten, müssen Sie laut Bestellerprinzip die Maklerprovision bei Vermietung für den Makler, der mögliche Mieter sucht, zu 100 Prozent übernehmen. Die Kosten für die Provision gelten als Werbungskosten, die Sie von der Steuer absetzen dürfen, was oft deutliche Ersparnisse einbringt.
Je nach Bundesland können Sie als Hausverkäufer an den Maklergebühren sparen – selbst dann, wenn diese sich nicht steuerlich absetzen lassen. Weitere Nebenkosten aus dem Hausverkauf können Sie sich jedoch anrechnen lassen. Dazu gehören unter anderem die Kosten für die Wertermittlung des Hauses (falls nicht durch den Makler durchgeführt), die Kosten für anstehende Reparaturen oder Dämmarbeiten sowie die Kosten für Dokumente wie den Energieausweis. Ihr Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, die Nebenkosten zu minimieren und zugleich intelligent von der Steuer abzusetzen. Auch ein guter Makler sollte Sie dazu beraten.
Ein weiteres wichtiges Thema für Hausverkäufer sind die Spekulationssteuern. Wenn Sie nämlich eine Immobilie verkaufen, die Sie vor weniger als zehn Jahren erworben haben, und diese in den letzten beiden Jahren nicht bewohnt haben, müssen Sie auf den Gewinn aus dem Verkauf Steuern zahlen. Diese sollen der Spekulation mit Immobilien vorbeugen. Je nach Ihrer Steuerklasse und der Höhe des Gewinns beträgt die Spekulationssteuer etwa 40 Prozent und schmälert Ihren Gewinn daher empfindlich.
In diesem Artikel haben wir weitere Informationen zum Thema Steuern beim Hausverkauf für Sie zusammengestellt.