Maklercourtage: Wie hoch sie ausfällt und wer sie zahlt


Wird ein Makler mit der Vermittlung von Immobilien betraut, erhält er im Erfolgsfall eine Bezahlung. Diese wird Maklerprovision oder Maklercourtage genannt. Während bei der Vermittlung von Mietverträgen für Wohnraum das Bestellerprinzip gilt, besteht bei privaten Verkäufen von Wohnimmobilien ein abgeschwächtes Bestellerprinzip. Hier lesen Sie alles Wissenswerte rund um die Maklercourtage.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Die Maklercourtage ist eine Vermittlungsgebühr im Rahmen von Vermietungen und Immobiliengeschäften, die einem Makler für seine Tätigkeit im Erfolgsfall zusteht.

  • Der Makler hat nur dann Provisionsanspruch, wenn zuvor ein schriftlicher Maklervertrag geschlossen wurde und seine Tätigkeiten zum Vertragsabschluss geführt haben. 

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Wann wird eine Maklercourtage fällig?

Ein Immobilienmakler hat für seine Bemühungen im Erfolgsfall einen Provisionsanspruch. Dies ist bei Käufen oder Verkäufen immer dann der Fall, wenn beide Parteien den Kaufvertrag unterschrieben haben und dieser notariell beurkundet wurde.

Die Höhe der Maklercourtage kann zwischen Auftraggeber und Makler grundsätzlich frei verhandelt werden. Meistens gelten jedoch ortsübliche Provisionssätze. Die Höhe der Maklercourtage hängt dabei unmittelbar vom vereinbarten Kaufpreis ab. 

Wird ein Makler beauftragt, Mietobjekte zu vermitteln, besteht der Provisionsanspruch des Maklers erst mit dem erfolgreichen Zustandekommen eines Mietvertrages

Voraussetzung für den Provisionsanspruch: 

  • Es wurde ein schriftlicher Maklervertrag geschlossen.
  • Die Tätigkeiten des Maklers haben zum Abschluss eines Kaufvertrags oder Mietvertrags geführt. 

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird der sogenannte Mäklerlohn in § 652 geregelt. Der Gesetzgeber sieht hier vor, dass die Pflicht zur Lohnzahlung für die Maklertätigkeit nur dann besteht, wenn die Maklertätigkeit nachweisbar zum Vertragsabschluss geführt hat. Im Streitfall muss der Makler den Erfolg seiner Tätigkeit gegebenenfalls nachweisen. Die Höhe der Maklercourtage wird im Gesetz nicht festgelegt und unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. 

Wie unterscheidet sich die Maklercourtage von der Maklerprovision?

Anstelle des Begriffs „Maklercourtage“ wird häufig auch von „Courtage“ oder „Kurtage“ gesprochen. Einen Unterschied zwischen der Maklerprovision und der Maklercourtage gibt es jedoch nicht. Beide Begriffe bezeichnen denselben Sachverhalt.  

Ein weiterer Begriff, der als Synonym verwendet wird, ist die Maklergebühr.

Wer zahlt die Maklercourtage?

Bei der Maklercourtage unterscheiden sich die Regelungen, je nachdem, ob es um einen Miet- oder Kaufvertrag geht.

Wer zahlt die Maklercourtage bei Vermietung?

Bei der Suche nach einem neuen Mieter oder einer neuen Mietwohnung gilt das Bestellerprinzip (siehe auch Maklerprovision Vermietung). Wer den Makler beauftragt hat, bezahlt ihn auch. Beauftragt der Mieter den Makler, gilt eine gesetzliche Deckelung der Provision. Der Makler darf dann maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer verlangen. Beauftragt der Vermieter den Makler, ist die Höhe der Courtage hingegen freie Verhandlungssache

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Bestellerprinzip bei gewerblichen Immobilien?

Das Bestellerprinzip gilt nicht bei Gewerbeimmobilien. Hier müssen Sie Verhandlungsgeschick an den Tag. Das Gesetz sieht keine Regelung vor, wer den Makler bezahlen muss und wie hoch die Courtage maximal ausfallen darf, ungeachtet der Sittenwidrigkeit gemäß § 138 BGB.

Wer zahlt die Maklercourtage bei Verkauf?

Bis 2020 war es in einigen Bundesländern gängige Praxis, dass der Käufer einer Immobilie die Maklercourtage komplett zahlen musste. Seit dem 23.12.2020 gibt es hier klare gesetzliche Regelungen, die insbesondere private Immobilienkäufer entlasten sollen.

Nach § 656d BGB darf der Verkäufer als alleiniger Auftraggeber nicht mehr die vollständige Maklercourtage auf den Käufer umwälzen. Er bleibt mindestens zur Zahlung der hälftigen Provision verpflichtet. Es handelt sich in der Praxis also um ein abgeschwächtes Bestellerprinzip. 

Diese gesetzliche Neuregelung findet jedoch nur Anwendung bei Kaufverträgen für Wohnimmobilien, die zu privaten Wohnzwecke genutzt werden, wie einem Einfamilienhaus und eine Eigentumswohnung. Außerdem muss es sich bei dem Auftraggeber um eine Privatperson handeln.

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Wo gilt das abgeschwächte Bestellerprinzip nicht?

Das Prinzip des abgeschwächten Bestellerprinzips gilt nicht für Renditeobjekte wie Mehrfamilienhäuser, Lagerhallen und weitere gewerbliche Immobilien. Hier können Sie die Höhe der Courtage weiterhin frei verhandeln und auf den Käufer umlegen. 

Doppeltätigkeit des Maklers

Oft wird ein Immobilienmakler vom Verkäufer beauftragt. Er kann aber auch für beide Parteien tätig werden. In diesem Fall gilt, dass er unparteilich sein muss und beispielsweise nicht in Kaufpreisverhandlungen eingreift. Nach § 656c Abs. 1 S. 1 BGB muss der Makler bei einer Doppeltätigkeit von beiden Parteien die gleiche Courtage verlangen. Hat der Immobilienmakler hingegen eine unentgeltliche Tätigkeit mit einer Partei des Kaufvertrags vereinbart, so darf er von der anderen Partei auch keine Maklercourtage verlangen (§ 656c Abs. 1 S. 2 BGB).

Pflicht zur Zahlung der Maklercourtage

Möchte ein Makler für seine Tätigkeit bezahlt werden, so muss er dies schriftlich im Vorfeld vereinbaren – und zwar sowohl mit dem Verkäufer als auch mit dem Käufer. Die meisten Makler nutzen Maklerverträge oder Nachweisbestätigungen, welche sie im Vorfeld von den Vertragspartnern unterzeichnen lassen. 

Wie hoch ist die Maklercourtage?

Die Höhe der Maklercourtage richtet sich in erster Linie danach, ob Sie eine Immobilie verkaufen oder eine Immobilie vermieten. Außerdem spielen bundeslandspezifische Regelungen eine Rolle und ob die Höhe frei verhandelbar ist. 

Wie hoch ist die Maklercourtage bei Verkauf von Wohnimmobilien?

Deutschlandweit liegt bei privaten Immobilienverkäufen die Courtage inklusive Mehrwertsteuer derzeit zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises. Der Prozentsatz der Maklercourtage ist dabei von Bundesland zu Bundesland verschieden:

Bundesland Anteil Käufer 50 % Anteil Verkäufer 50 % Maklercourtage gesamt
Baden-Württemberg 3,57 % 3,57 % 7,14 %
Bayern 3,57 % 3,57 % 7,14 %
Berlin 3,57 % 3,57 % 7,14 %
Brandenburg 3,57 % 3,57 % 7,14 %
Bremen 2,98 % 2,98 % 5,95 %
Hamburg 3,12 % 3,13 % 6,25 %
Hessen 2,98 % - 3,57 % 2,98 % - 3,57 % 5,95 % - 7,14 %
Mecklenburg-Vorpommern 2,98 % 2,98 % 5,95 %
Niedersachsen Region A 3,57 % 3,57 % 7,14 %
Niedersachsen Region B 2,38 % - 2,98 % 2,38 % - 2,98 % 4,76 % - 5,95 %
Nordrhein-Westfalen 3,57 % 3,57 % 7,14 %
Rheinland-Pfalz 3,57 % 3,57 % 7,14 %
Saarland 3,57 % 3,57 % 7,14 %
Sachsen 3,57 % 3,57 % 7,14 %
Sachsen-Anhalt 3,57 % 3,57 % 7,14 %
Schleswig-Holstein 3,57 % 3,57 % 7,14 %
Thüringen 3,57 % 3,57 % 7,14 %

Wie hoch ist die Maklercourtage bei der Vermietung von Wohnimmobilien?

Handelt es sich um eine private Immobilienvermietung und ist der Mieter der Auftraggeber, darf die Provision maximal bis zu zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen (§ 3 Abs. 1 WoVermRG). Ist der Auftraggeber ein Vermieter einer Wohnimmobilie, so gilt diese Regelung nicht. Die Höhe der Maklercourtage kann frei verhandelt werden. 

Wie wird die Maklercourtage berechnet?

Wir nehmen als Beispiel eine Eigentumswohnung in Bayern, für die ein Kaufpreis von 100.000 Euro vereinbart wurde. Die vereinbarte Provision liegt bei 7,14 Prozent. Die Rechnung sieht dabei wie folgt aus: 100.000 € x 7,14 % = 7.140 €. Die Gesamtcourtage wird dann durch beide Parteien geteilt. 

Kaufpreis Anteil für Verkäufer: 3,57 % Anteil für Käufer: 3,57 % Gesamte Provision: 7,14 %
100.000 € 3.570 € 3.570 € 7.140 € 

Zu beachten ist, dass ein alleiniger Auftraggeber zuerst seinen Anteil an der Maklercourtage begleichen muss, bevor der Anteil der anderen Partei fällig wird (§ 656d BGB). 

Ist die Maklercourtage verhandelbar?

Grundsätzlich ist die Maklercourtage im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften frei verhandelbar. Die genaue Höhe der Provision sollte jedoch stets im Maklervertrag festgehalten werden. 

FAQ: Häufige Fragen zur Maklercourtage

Was ist eine übliche Maklercourtage?

Bei privaten Immobilienverkäufen wird die Maklercourtage zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Die übliche Maklercourtage beim Hausverkauf liegt bei 7,14 Prozent des Kaufpreises.

Ist die Maklercourtage gesetzlich geregelt?

Die Maklercourtage ist in den §§ 652 bis 656 BGB geregelt. Dort wird festgelegt, wer die Maklercourtage in welcher Höhe und zu welchen Bedingungen zahlt. Für die Vermittlung von Mietverträgen über Wohnraum gelten zusätzliche Vorschriften aus dem Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung.

Wie berechnet man die Maklercourtage?

Die Höhe der Maklercourtage richtet sich nach dem beurkundeten Kaufpreis. Beträgt die Courtage bei einem Kaufpreis von 100.000 Euro beispielsweise 7,14 Prozent, so ergibt sich eine Provisionshöhe von 7.140 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Üblicherweise wird die Maklercourtage hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. 

Ist die Maklercourtage verhandelbar?

Ja, grundsätzlich ist die Maklercourtage verhandelbar. Die Höhe der Maklercourtage variiert außerdem je nach Bundesland. Nur wenn Mieter auf der Suche einen Makler beauftragen, ist die Höhe der Courtage auf zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer begrenzt. 

Wie viel Prozent Provision ist üblich?

Bei privaten Immobilienverkäufen wird die Maklercourtage zwischen Käufer und Verkäufer üblicherweise geteilt. Die übliche Provisionshöhe je Vertragspartei liegt etwa bei 3,57 Prozent des Kaufpreises. 

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