Wenn Sie als Verkäufer einen Makler mündlich mit der Suche nach Kaufinteressenten beauftragen, besteht je nach Art des Auftrages bereits ein Maklervertrag. Es empfiehlt sich jedoch, sämtliche Leistungen und Konditionen schriftlich festzuhalten. Welche Arten von Maklerverträgen es gibt und auf was Sie allgemein dabei achten sollten, erfahren Sie hier.
Wann kommt ein Maklervertrag zustande?
Ein Maklervertrag bedarf keiner Schriftform – daher ist beim Hausverkauf auch ein mündlicher Maklervertrag zulässig.
Nach tatsächlich erfolgtem Verkauf wird die Maklerprovision fällig.
Erfolgte die Widerrufsbelehrung seitens des Maklers nur lückenhaft oder gar nicht, können Sie als Auftraggeber vom Maklervertrag zurücktreten.
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Im Grunde genommen bedarf der Maklervertrag keiner schriftlichen Form, sodass er praktisch auch mündlich bestehen kann. Daher sollten Sie als Verkäufer immer von Anfang an klarstellen, dass für Sie nur ein schriftlicher Maklervertrag infrage kommt.
Bevor aber überhaupt ein Maklervertrag aufgesetzt wird, sollten Sie sich zunächst darüber informieren, welche Makler Leistungen in Ihrer Region anbieten. Schauen Sie sich die jeweiligen Seiten an, um zu sehen, ob Ihnen die Exposés gefallen und ob Sie ein gutes Bauchgefühl haben. Sie können auch die vorhandenen Bewertungen vorheriger Kunden lesen. Wenn Sie dann einen Makler kontaktieren, erstellt dieser zunächst ein erstes Exposé für Sie, welches auch seine Provisionsvorstellungen enthält. Mit der Unterschrift auf dem Exposé oder auf dem Objektnachweis kommt dann der Maklervertrag zustande.
Wichtig ist, dass der Makler Sie über die Höhe der Provision, über einen möglichen Widerruf, über seine Zulassung und die verschiedenen Inhalte des Maklervertrags informieren muss. Außerdem sollten Sie wissen, dass es drei verschiedene Arten von Maklerverträgen für den Verkauf von Immobilien gibt. In dieser Tabelle sehen Sie die Unterschiede in der Übersicht:
Maklervertrag | Besonderheiten |
Einfacher Maklervertrag | Der Makler muss nicht tätig werden und Sie bezahlen ihn nur im Erfolgsfall. |
Alleinauftrag | Sie verzichten als Verkäufer auf andere Makler und erhalten dafür die Garantie, dass der beauftragte Makler aktiv wird. Wenn Sie privat einen Interessenten finden, müssen Sie keine Provision zahlen. |
Qualifizierter Alleinauftrag | Sie verzichten als Verkäufer auf andere Makler und dürfen auch nicht selbst nach Kaufinteressenten suchen. Sie müssen dem Makler die vereinbarte Provision zahlen, wenn er einen Käufer findet. |
Als Verkäufer einer Immobilie sollten Sie den Maklervertrag genau prüfen, bevor Sie ihn unterschreiben. Da die Maklercourtage einen recht hohen Prozentsatz (bis zu 7,14 Prozent) des Kaufpreises betragen kann, sollten Sie besonders auf die Höhe der Courtage achten.
Außerdem sollte der Vertrag detailliert erklären, inwiefern Sie als Verkäufer zur Zahlung verpflichtet sind – zum Beispiel, wenn der Hausverkauf in letzter Minute platzt. Mehr über das Nichtzustandekommen können Sie hier lesen.
In dieser Checkliste sehen Sie, worauf Sie im Maklervertrag achten sollten:
- Art das Maklervertrags: einfacher Maklervertrag, Alleinauftrag oder qualifizierter Alleinauftrag?
- Laufzeit des Vertrags
- Leistungen des Maklers
- Höhe der Maklerprovision und Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer
- Fälligkeitszeitpunkt der Maklerprovision
- Vorgehen bei Nichtzustandekommen des Kaufvertrags
- Frist des Provisionsanspruchs
- Mögliche Interessentenbindung
- Widerrufsbelehrung
Da es in Deutschland kein eigenes Maklerrecht gibt, bestehen beim Maklervertrag einige Ausnahmen. Zum Beispiel müssen Sie für den Immobilienverkauf keinen schriftlichen Vertrag mit dem Makler abschließen. Wir empfehlen Ihnen jedoch ausdrücklich, auf ein Schriftstück zu bestehen. Allerdings gibt das Bürgerliche Gesetzbuch vor, dass Sie auch dann eine Maklercourtage zahlen müssen, wenn der Makler auch ohne Vertrag die Leistung zu Ihrer Zufriedenheit erfüllt. Dies können Sie im §653 BGB genauer nachlesen.
Sollten Sie keine genaue Provisionshöhe vereinbart haben, hat der Makler dennoch Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Dann werden normalerweise die Regelsätze, die in jedem Bundesland individuell vorgeschrieben sind (klicken Sie hier für eine Übersicht), angewendet.
Darüber hinaus bestehen in den Maklerberufsverbänden Sätze für die verschiedenen Regionen. Diese können Sie ebenfalls konsultieren. Heben Sie außerdem alle Schriftstücke auf und lassen Sie sich den ausgehandelten Preis vom Makler auch ohne Vertrag schriftlich bestätigen.
Grundsätzlich gilt: Am sichersten verfahren Sie jedoch als Verkäufer mit einem schriftlichen Maklervertrag!
Um Anspruch auf seine Provision nachweisen zu können, muss der Makler zeigen, dass er für die erfolgreiche Vermittlung der Immobilie zuständig war. Beispielsweise kann er demonstrieren, dass er den Kaufinteressenten angeworben hat. Der Vertrag kommt mit Ihrer Abmachung zustande, den Makler mit der Vermarktung zu beauftragen. Dennoch gibt es meistens ein paar Schriftstücke wie einen E-Mail-Verkehr, die Sie als Verkäufer gut aufbewahren sollten.
Im Maklervertrag wird festgehalten, wann genau die Maklerprovision fällig ist. Normalerweise ist der notariell beurkundete und von beiden Parteien unterzeichnete Kaufvertrag ausschlaggebend. Sobald dieses Dokument vorliegt, muss der Schuldiger die Maklerprovision überweisen. Deren Höhe bezieht sich auf den endgültigen Kaufpreis, es sei denn, Sie haben statt einer Prozentzahl bereits eine feste Summe mit dem Makler ausgehandelt. Halten Sie diese Zahl auf jeden Fall schriftlich fest, um sich vor zusätzlichen Forderungen oder Missverständnissen zu schützen.
Weitere Informationen dazu, wie Sie die Maklerprovision verhandeln können, haben wir für Sie in diesem Artikel zusammengestellt.